Die künftigen Papstwähler in Zahlen

Aus aller Herren Länder

Der einst hohe Anteil von Europäern im Kardinalskollegium ist seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, speziell unter Papst Franziskus, permanent rückläufig. Dafür steigt die Zahl der Kardinäle und Ordensleute außerhalb der EU.

Blick von oben auf Kardinäle und Bischöfe, am 5. Januar 2023, während der Trauermesse für den emeritierten Papst Benedikt XVI. auf dem Petersplatz im Vatikan. / © Chris Warde-Jones/CNS photo (KNA)
Blick von oben auf Kardinäle und Bischöfe, am 5. Januar 2023, während der Trauermesse für den emeritierten Papst Benedikt XVI. auf dem Petersplatz im Vatikan. / © Chris Warde-Jones/CNS photo ( KNA )

Mit zunehmender Dauer einer Amtszeit trägt naturgemäß auch das Kardinalskollegium immer stärker die Handschrift eines Papstes. Nach dem Konsistorium vom 28. November werden 73 der dann 128 zur Papstwahl berechtigten Kardinäle von Franziskus ernannt sein.

 Ein gutes Dutzend stammt noch aus der Amtszeit von Johannes Paul II. (1978-2005), die übrigen von Benedikt XVI. (2005-2013).

Hoher Anteil von Europäern 

Der einst erdrückende Anteil der Europäer und Italiener, seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts und speziell unter Papst Franziskus permanent rückläufig, wird durch die neuen Ernennungen nicht kleiner. Von den künftig 128 Papstwählern sind 54 Europäer (22 Italiener); aus Deutschland bleibt die Zahl mit 3 konstant. 

Zur "westlichen Welt" hinzuzuzählen sind mit 16 Wählern die Nordamerikaner (einschließlich Mexiko mit 3). Der "globale Süden" ist künftig mit 58 Papstwählern repräsentiert: 21 aus Lateinamerika, je 17 aus Asien und Afrika sowie Australien/Ozeanien mit 3.

Zahl der Ordensleute steigt

Stark aufgestockt hat der Jesuit Franziskus die Zahl der Ordensleute im Kardinalskollegium. Diesmal gehören von den 13 Neuernannten 4 einer Ordensgemeinschaft an; von den 9 Wählern sind es 2. Bei einer Papstwahl wären ab Ende November von 128 Stimmberechtigten 29 Ordensmänner - eine Quote von 23 Prozent. 

Kardinalskollegium

Das Kardinalskollegium ist das wichtigste Beratergremium des Papstes. Zudem hat es die Aufgabe, "für die Papstwahl zu sorgen", wie es im Kirchenrecht (Can. 349) heißt. Am Konklave zur Wahl eines neuen Kirchenoberhauptes dürfen nur jene Kardinäle teilnehmen, die das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Der Papst wählt die Kardinäle frei aus. Sie müssen laut Kirchenrecht "wenigstens die Priesterweihe empfangen haben, sich in Glaube, Sitte, Frömmigkeit sowie durch Klugheit in Verwaltungsangelegenheiten auszeichnen; wer noch nicht Bischof ist, muss die Bischofsweihe empfangen".

Auftakt zur Kurienreform: Vollversammlung des Kardinalskollegiums am 12. Februar 2015 / © Cristian Gennari (KNA)
Auftakt zur Kurienreform: Vollversammlung des Kardinalskollegiums am 12. Februar 2015 / © Cristian Gennari ( KNA )
Quelle:
KNA