Die Beschlüsse von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen:
GOTTESDIENSTE:
Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann.
Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.
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