Die neuen Corona-Beschlüsse

Gottesdienste unter Auflagen

Um die hohen Corona-Fallzahlen in den Griff zu bekommen, fahren Bund und Länder das öffentliche Leben bis zum 10. Januar herunter.

Muslime beten in einer Moschee anlässlich des Eid al-Fitr mit Mindestabstand / © Alexey Namestnikov (dpa)
Muslime beten in einer Moschee anlässlich des Eid al-Fitr mit Mindestabstand / © Alexey Namestnikov ( dpa )

Die Beschlüsse von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen: 

GOTTESDIENSTE:

Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann.

Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden. 

Quelle:
dpa