Die Beschlüsse von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen:
GOTTESDIENSTE: Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.
KONTAKTE: Private Treffen sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, in jedem Fall aber auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
WEIHNACHTEN: Vom 24. bis 26. Dezember werden mehr Kontakte möglich. Die Länder sollen in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen in dieser Zeit Treffen mit einem Haushalt und vier weiteren Personen über 14 Jahren zulassen. Diese müssen aus dem "engsten Familienkreis" kommen. Gemeint sind Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, außerdem Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörigen. Hinzu kommen Kinder bis 14 Jahren aller beteiligter Personen. Eine fixe Personenobergrenze gibt es damit nicht, schließlich ist die Größe des beteiligten Haushalts und die Zahl der Kinder nicht festgelegt. Am Ende könnten auch "mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren" beisammen sein, heißt es im Beschluss.