Die Regelungen in den 16 Bundesländern

Läden bleiben länger offen

Im Zuge der Föderalismusreform hat der Bund Anfang Juli den Ländern die Zuständigkeit für den Ladenschluss übertragen. Die meisten Bundesländer haben inzwischen eigene Regelungen verabschiedet oder zumindest in Gesetzesentwürfen formuliert. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) gibt einen Überblick.

 (DR)

Baden-Württemberg: Das Land will entgegen ursprünglichen Plänen nun Adventssonntage grundsätzlich für verkaufsoffen erklären.Nach den am Donnerstag bekannt gegebenen Plänen können zwei Sonntage im Jahr, in Ausnahmefällen drei, in den Kommunen verkaufsoffen sein. Nach dem Entwurf vom Sommer hätten sie nicht im Advent liegen dürfen. Darüber hinaus soll der Ladenschluss an Werktagen komplett aufgehoben werden. Der Gesetzentwurf soll am 5. Dezember vom Landeskabinett beraten werden; die erste Lesung im Landtag ist für den 13. Dezember geplant.

Bayern: Nach einem Patt in der CSU-Landtagsfraktion hat Bayern eine Entscheidung zur Liberalisierung des Ladenschlusses vorerst auf Eis gelegt. Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) hält allerdings an dem Vorhaben einer Ausweitung der Öffnungszeiten fest.

Berlin: Berlin hat das bundesweit liberalste Gesetz verabschiedet: Erlaubt ist die Ladenöffnung werktags rund um die Uhr. Darüber hinaus dürfen die Händler an bis zu zehn Sonntagen öffnen, darunter auch an den vier Adventssonntagen. Das neue Ladenschlussgesetz tritt bereits am Wochenende in Kraft.

Brandenburg: Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung sollen die Öffnungszeiten werktags unbeschränkt frei gegeben werden. Außerdem sind sechs verkaufsoffene Sonn- und Feiertage pro Jahr vorgesehen, davon zwei Adventssonntage. Nach einer Expertenanhörung im Potsdamer Landtag erwägt die Regierungskoalition von SPD und CDU noch Änderungen am bereits vom Kabinett beschlossenen Gesetz. Vorgesehen ist nun, statt nur zwei generell alle vier Adventssonntage freizugeben. Allerdings sollen die Läden wegen der Kritik der Kirchen erst um 13 Uhr und nicht wie vorgesehen um 12 Uhr offen dürfen. Dafür müssen sie erst um 20 Uhr schließen.

Bremen: In der Hansestadt wird zurzeit ein Gesetzentwurf erarbeitet. Er soll zeitgleich mit der Neuregelung in Niedersachsen in Kraft treten, voraussichtlich am 1. April 2007. Demnach werden die Öffnungszeiten von Montag bis Samstag gänzlich freigegeben. An Sonn- und Feiertagen bleiben die Geschäfte geschlossen, mit Ausnahme von vier verkaufsoffenen Sonntage im Jahr.

Hamburg: Die Bürgerschaft wird sich Mitte Dezember mit dem Gesetzentwurf des Senats beschäftigten. Eine Zustimmung gilt als sicher, so dass die neue Regelung zum 1. Januar 2007 in Kraft treten dürfte. Die Öffnungszeiten von Montag bis Samstag werden komplett freigegeben. Sonn- und Feiertage bleiben verkaufsfrei mit Ausnahme von vier Sonntag. Diese dürfen aber nicht im Advent liegen.

Hessen: Im CDU-regierten Hessen soll schon im Weihnachtgeschäft an Werktagen Einkaufen rund um die Uhr möglich sein. Das entsprechende "Ladenöffnungsgesetz" dürfte der Landtag dank absoluter Mehrheit der Union Ende November verabschieden. Die Sonntage sollen im Prinzip geschützt bleiben. Aber entsprechend der derzeitigen Regelung sind vier verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage vorgesehen.

Mecklenburg-Vorpommern: Das neue Ladenschlussgesetz hat sich durch die Landtagswahl im September verzögert und tritt nicht wie geplant am 1. Januar 2007, sondern erst im Frühjahr in Kraft. Die sechs Werktage sollen komplett freigegeben werden. Bei den Sonntagen soll es bei den vier erlaubten Öffnungen bleiben. Teil des Gesetzes wird voraussichtlich auch die zunächst im November auslaufende Bäderregelung. Danach dürfen Geschäfte an Kur- und Erholungsorten auch sonn- und feiertags von 12.00 bis 19.00 Uhr öffnen. Ausgenommen sind allerdings hohe kirchliche Feiertage.

Niedersachsen: Das neue Ladenöffnungsgesetz ist zurzeit in der parlamentarischen Beratung und tritt voraussichtlich im März oder April 2007 in Kraft. Der Entwurf der Landesregierung sieht eine Öffnung an 24 Stunden montags bis samstags vor. Sonn- und Feiertage sind weiterhin geschützt. Es gibt die Möglichkeit für vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr. Zudem soll eine Sonderregelung die Sonntagsöffnung in Kur- und Erholungsorten erlauben. Die Geschäfte sollen dort an mehr als 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr jeweils für acht Stunden öffnen dürfen.

NRW: Noch vor dem Weihnachtsgeschäft können Geschäfte in Nordrhein-Westfalen an Werktagen völlig frei über ihre Öffnungszeiten entscheiden. Es gibt weiterhin nur vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage - einer davon darf ein Adventssonntag sein. Der Verkauf wird an diesen Tagen auf maximal fünf Stunden beschränkt. Generell geschlossen bleiben Läden an hohen kirchlichen Feiertagen. Verkaufsstellen, die überwiegend Blumen, Zeitungen und Backwaren verkaufen, dürfen an Sonntagen bis zu fünf Stunden öffnen. Auch bei Kultur- und Sportveranstaltungen oder Museen dürfen Besucher bedient werden. Tankstellen dürfen sonntags ganztägig öffnen.

Rheinland-Pfalz: Der rheinland-pfälzische Landtag hat am Donnerstag eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten an Werktagen bis 22.00 Uhr beschlossen. Die längeren Öffnungszeiten sollen bereits für das Weihnachtsgeschäft gelten. Die Zahl verkaufsoffener Sonntage soll auf vier pro Jahr beschränkt bleiben. Das so genannte Nacht-Shopping ist acht Mal im Jahr erlaubt, bislang durften die Geschäfte dies zwölf Mal jährlich anbieten.

Saarland: Das Saarland hält an der bisherigen werktäglichen Ladenöffnungszeit von 6 bis 20 Uhr fest; nur an einem Werktag pro Jahr dürfen die Geschäfte bis 24 Uhr öffnen. Dies legt das vom saarländischen Landtag beschlossene Ladenöffnungsgesetz fest.
Danach haben die Kommunen wie bisher die Möglichkeit, vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr zu erlauben. Davon kann einer in die Adventszeit fallen. Das Gesetz soll noch vor dem 1. Advent in Kraft treten.

Sachsen: Auch in Sachsen können die Läden bereits in der Vorweihnachtszeit länger öffnen. Der Landtag beschloss am Donnerstag in Dresden, dass sie an den ersten drei Adventssonntagen zwischen 13 und 18 Uhr ihre Waren verkaufen dürfen. Die auf Antrag von CDU und SPD eingeführte Regelung ist ein so genanntes Vorschaltgesetz. Im Januar 2007 will der Landtag den Ladenschluss dann umfassend neu regeln. Demnach sollen Geschäfte künftig nur an vier Sonntagen pro Jahr öffnen dürfen. An Werktagen sind Öffnungszeiten von 6 bis 22 Uhr vorgesehen.

Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt sehen die am Donnerstag beschlossenen neuen Regeln vor, dass Geschäfte unter der Woche rund um die Uhr öffnen können, an Samstagen bis 20 Uhr. Es bleibt bei der bundesgesetzlichen Möglichkeit, an vier Sonntagen von 12 Uhr bis 18 Uhr zu öffnen, allerdings kann der 1. Adventssonntag dazu genutzt werden. Die Landesregierung will, dass die neuen Zeiten bereits in der Adventszeit gelten.

Schleswig-Holstein: Das Gesetz wird noch im November in zweiter Lesung beraten und soll im Dezember in Kraft treten. Die Ladenöffnung wird von Montag bis Samstag vollständig freigegeben. "Der Sonntag und die Feiertag bleiben heilig", so ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums in Kiel. Ausnahmen sind die Regelung an Kur- und Erholungsorten sowie die vier jährlich möglichen verkaufsoffenen Sonntage.

Thüringen: Der Gesetzentwurf der CDU-Mehrheitsfraktion sieht eine völlige Freigabe der Ladenöffnungszeiten von Montag bis Freitag vor. Samstags darf auf Intervention von Gewerkschaften und Kirchen lediglich bis 20 Uhr geöffnet werden. Es bleibt bei der bundesgesetzlichen Möglichkeit, an vier Sonntagen von 12 Uhr bis 18 Uhr zu öffnen; dafür kann auch der 1. Adventssonntag genutzt werden. In diesem Jahr gilt eine Übergangsregelung, nach der am 1. Advent geöffnet werden darf. Die Anzahl der Sonntags-Arbeitstage für Arbeitnehmer wurde auf 22 Sonntage begrenzt. Das Gesetz soll am 23. November verabschiedet werden und zum Advent in Kraft treten.