NRW erlaubt weiterhin Weihnachtsgottesdienste

Die Türen bleiben geöffnet

Verwirrung um Weihnachtsgottesdienste in NRW: Der stellvertretende Ministerpräsident Joachim Stamp fordert die Kirchen zu einem Verzicht auf. Eine Aussage, die Landesvater Armin Laschet kurz darauf zurechtrückt.

Autor/in:
Anita Hirschbeck
NRW erlaubt weiterhin Weihnachtsgottesdienste (shutterstock)
NRW erlaubt weiterhin Weihnachtsgottesdienste / ( shutterstock )

In Nordrhein-Westfalen sind Weihnachtsgottesdienste unter strengen Corona-Auflagen weiterhin grundsätzlich möglich. "Es bleibt dabei, dass die Landesregierung, wie das auch in anderen Ländern passiert, keine Gottesdienste untersagen wird", sagte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Dienstag in der Landespressekonferenz in Düsseldorf.

Er habe mit dem evangelischen rheinischen Präses Manfred Rekowski und dem katholischen Erzbischof von Köln Rainer Maria Woelki sowie weiteren Kirchenvertretern gesprochen. "Es gibt in den Diözesen des Landes eine unterschiedliche Handhabung", so Laschet. Er sprach von großem Verantwortungsgefühl.

Gemäß der Bund-Länder-Absprache müssen Gottesdienstbesucher Abstand halten, Maske tragen und sich anmelden, wie Laschet erläuterte. Zudem sei Gemeindegesang untersagt.

Er persönlich werde am 24. Dezember nun doch keine Christmette besuchen, sagte der Katholik. "Ich habe aber Respekt für die, die unter ganz strengen Sicherheitsvorkehrungen an Gottesdiensten teilnehmen." Heiligabend werde er im Familienkreis mit seinen drei erwachsenen Kindern verbringen. Sein Vater, der üblicherweise auch an Weihnachten zu Besuch komme, werde wegen der Corona-Regeln bei einem seiner Brüder feiern.

Irritation durch Stamp-Aussage

Der stellvertretende Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP) rief die Kirchen unterdessen am Dienstag auf, Präsenzgottesdienste über Weihnachten abzusagen. "Ist es nicht gerade die Verantwortung von Christen, alles dafür zu tun, vermeidbares Sterben zu verhindern?", schrieb er auf Facebook. "Ist es nicht ein Gebot der Nächstenliebe, das Zusammentreffen vieler Menschen in einer undurchsichtigen Ansteckungssituation zu verhindern?"

Als praktizierender Christ falle ihm sein Appell schwer. Er schlug Online-Gottesdienste und telefonische Seelsorge für Einsame vor.

Öffentliche Gottesdienste mit Auflagen grundsätzlich möglich

Die katholische und die evangelische Kirche in NRW haben eine unterschiedliche Haltung zu öffentlichen Weihnachtsgottesdiensten.

Unter den katholischen Bischöfen hat allein Essens Oberhirte Franz-Josef Overbeck seinen Pfarreien explizit freigestellt, auf Präsenzgottesdienste zu verzichten. Nach Medieninformationen haben bereits mehr als die Hälfte der 42 Pfarreien im Bistum Essen ihre Feiern abgesagt. Die übrigen Bistümer und Erzbistümer - Köln, Paderborn, Aachen und Münster - wollen an Gottesdiensten mit Teilnehmern festhalten.

Auch die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) lässt die Gemeinden selbst über Weihnachtsgottesdienste entscheiden, allerdings sind dort 80 bis 90 Prozent der geplanten Feiern bereits abgesagt. In Westfalen und Lippe liegt der Anteil noch höher. Dort haben die evangelischen Kirchen ihren Gemeinden ausdrücklich empfohlen, auf öffentliche Gottesdienste bis zum 10. Januar zu verzichten.

NRW war während des ersten Lockdown das einzige Bundesland, das öffentliche Gottesdienste nicht generell untersagt hatte. Stattdessen hatten die Kirchen von sich aus darauf verzichtet.


Quelle:
KNA
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