Die wichtigsten Punkte im Gesundheitskompromiss

KONVERGENZKLAUSEL & Co.

Fachleute von Union und SPD haben sich in der Nacht zum Freitag über letzte Details zur Gesundheitsreform geeinigt. Nachfolgend die wichtigsten Punkte des Kompromisses:

 (DR)

ALLGEMEINE VERSICHERUNGSPFLICHT: Erstmals soll in Deutschland jeder verpflichtet werden, eine Krankenversicherung abzuschließen. Die allgemeine Versicherungspflicht war eine Forderung der SPD. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) argumentiert, dass selbst Menschen mit hohem Gehalt die ärztliche Behandlung bei einer schweren Krankheit oft nicht bezahlen könnten. Mit der Regelung soll zudem verhindert werden, dass Menschen sich erst dann versichern, wenn sie eine medizinische Behandlung brauchen.

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG (PKV): Der Zugang zum Basistarif der Privaten Krankenversicherung wird für bereits Privatversicherte zeitlich auf sechs Monate befristet. Dies hatte die Union gefordert. Danach gibt es nur noch ein Wechselrecht für über 55-Jährige und Bedürftige. Bislang Nichtversicherte können den Basistarif schon ab 1. Juli dieses Jahres in Anspruch nehmen. Ansonsten soll er ab 1. Januar 2009 in Kraft treten. Der Basistarif der PKV richtet sich nach den Höchstbeiträgen der Gesetzlichen Krankenversicherung.

KONVERGENZKLAUSEL: Die Länder-Klausel regelt, dass etwaige Mehrbelastungen für die Kassen "reicher" Bundesländer wie Bayern oder Baden-Württemberg im Zuge der Reform nicht auf einen Schlag, sondern in Schritten von je 100 Millionen Euro jährlich wirksam werden. Die CSU wollte am Freitag zusammen mit dem Bundesversicherungsamt über eine endgültige Formulierung beraten.

INSOLVENZRECHT: Zum Insolvenzrecht für die gesetzlichen Krankenkassen stehen noch Beratungen mit den Ländern aus. Dabei müssen vor allem Fragen zur Haftung im Falle eines Konkurses geklärt werden.