Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Im Kern zielt der Gesetzentwurf darauf ab, Deutschland für Nicht-EU-Ausländer mit einer Berufsausbildung attraktiver zu machen. Künftig soll die Zuwanderung - auch für Ausbildungsberufe - nicht mehr auf Berufe beschränkt werden, in denen es Engpässe gibt. Damit haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer die Möglichkeit, nach Deutschland einzuwandern, die ausreichend qualifiziert sind und einen Arbeitsvertrag haben. Die Vorrangprüfung - also die Prüfung, ob ein anderer Arbeitnehmer aus Deutschland oder einem anderen EU-Land den Job übernehmen kann - fällt weg. Sie kann aber wieder eingeführt werden.
- "Geordnete-Rückkehr-Gesetz": Die Regierung will damit die Zahl der Abschiebungen der Flüchtlinge erhöhen, "die ausreisepflichtig sind und das Land nicht freiwillig verlassen". Da es zu wenig Plätze in Abschiebegefängnissen gibt, sollen die Länder die Möglichkeit bekommen, ausreisepflichtige Asylbewerber in Justizvollzugsanstalten unterzubringen, allerdings räumlich getrennt von Straftätern. Abgelehnte Asylbewerber, die an der Klärung ihrer Identität nicht mitwirken, sollen bestraft werden.
- Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes: Danach sollen die Leistungen an die entsprechenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden. Kosten für Strom und Wohnungsinstandhaltung sollen als Sachleistungen gewährleistet werden. Asylbewerber, die in Sammelunterkünften untergebracht werden, sollen einen geringeren Satz erhalten.
- Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung: Das Vorhaben zielt auf Menschen, die mit einer Duldung in Deutschland leben, vermutlich nicht mehr ausreisen werden und gute Leistungen zeigen. Nur wer seit mindestens einem Jahr in Deutschland geduldet ist und mindestens 18 Monate sozialversicherungspflichtig arbeitet, kann über die Beschäftigungsduldung einen Aufenthaltsstatus erwerben.
- Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes: Bei dem Gesetz geht es vor allem um die Wohnsitzauflage für Asylbewerber. Seit 2016 sind anerkannte Geflüchtete verpflichtet drei Jahre in dem Bundesland zu bleiben, in dem ihr Asylverfahren läuft. Mit dem neuen Gesetz bleibt die Auflage dauerhaft. Zudem können die Länder einen Wohnsitz zuweisen oder den Zuzug in bestimmte Kommunen untersagen. Ausnahmen gibt es etwa in Härtefällen oder wenn anderswo ein Job gefunden wird.
- Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechtes: Terrorkämpfern mit einem Doppelpass soll danach die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden. Zudem sollen Personen, die in Mehrehe leben, von einer Einbürgerung ausgeschlossen werden. Die Verlängerung der Rücknahmefrist bei erschlichenen Einbürgerungen soll von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. (Birgit Wilke/KNA/Stand: 27.06.2019)