Landeskirche weist Kritik zurück

"Dienstgemeinschaft" stieß auf Ablehnung

Die westfälische Landeskirche hat Kritik an dem Begriff der "Dienstgemeinschaft" zurückgewiesen. Dieser sei "von den Nationalsozialisten für ihre Zwecke instrumentalisiert worden, wie viele andere Begriffe auch", so Landeskirchenrat Henning Juhl.

Symbolbild Kreuz / © slonme (shutterstock)

Er sei jedoch keine Neuschöpfung der Nationalsozialisten, sagte Henning Juhl dem Evangelischen Pressedienst (epd). Auch in der Kirche sei der Begriff bereits vor der NS-Zeit verwendet worden.

In einer Eingabe an die Kirchenleitung hatten mehrere ehemalige Sozialpfarrer und Sozialwissenschaftler die Abschaffung des Begriffes gefordert. Ihrer Auffassung nach ist der Begriff, der im kirchlichen Arbeitsrecht verwendet wird, kein theologischer, sondern stamme aus der antigewerkschaftlichen Arbeitsgesetzgebung der Nationalsozialisten.

Vergleiche "an den Haaren herbeigezogen"

Vergleiche der Autoren, dass das kirchliche Arbeitsrecht ebenso wie im Nationalsozialismus weder Streiks noch Gewerkschaften vorsehe, wies Juhl scharf zurück. Solche Vergleiche seien "an den Haaren herbeigezogen" und in Bezug auf die Beteiligung von Gewerkschaften falsch. Gewerkschaften könnten an den Verhandlungen der Arbeitsbedingungen in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen teilnehmen. Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik und Aussperrung würden sich jedoch nicht mit dem kirchlichen Dienst vertragen.

Entscheidung schriftlich begründet

Die westfälische Landeskirche habe ihre Entscheidung in einem Antwortschreiben gegenüber dem Autorenkollektiv begründet, sagte der Landeskirchenrat vom Dezernat für Dienst- und Arbeitsrecht der Evangelischen Kirche von Westfalen.

In den beiden großen christlichen Kirchen gilt im Arbeitsrecht der sogenannte Dritte Weg. Im Unterschied zum Tarifvertragssystem in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst werden Löhne und Gehälter in Arbeitsrechtlichen Kommissionen ausgehandelt. Sie sind mit Vertretern der Dienstnehmer- und der Dienstgeberseite (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) paritätisch besetzt. Arbeitskampfmaßnahmen wie Streiks sind nicht vorgesehen.


Quelle:
epd