"Aktives Eingreifen zur gezielten Lebensbeendung entspricht nicht unserem christlichen Selbstverständnis", sagte der Vizevorsitzende des Diözesanrats der Katholiken im Erzbistum Köln, Cornel Hüsch, am Donnerstag in Neuss. Auch eine gewerbliche oder kommerzielle Form der Sterbehilfe dürfe nicht zugelassen werden.
Stattdessen müssten die Hospizangebote sowie die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen - die sogenannte Palliativversorgung - ausgebaut werden, forderte Hüsch. Dazu müsse die ambulante Begleitung des Sterbens dauerhaft finanziell unterstützt werden und nicht in einer Kostendiskussion zerrieben werden.
Die Leiterin des Augustinus Hospizes in Neuss, Andrea Wilgo, forderte, dass die Sterbebegleitung stärker in die Ausbildung von Medizinern und Krankenschwestern aufzunehmen. Wichtiger als mehr stationäre Hospizplätze seien Menschen, die eine Sterbebegleitung zu Hause oder auch in Kliniken ermöglichten.
Der Bundestag will am 5. November darüber entscheiden, ob und in welcher Form Sterbehilfe erlaubt sein soll. Vier verschiedene Gesetzentwürfe liegen dazu auf dem Tisch: Sie reichen von einem völligen Verbot bis hin zu einer geregelten Freigabe von Beihilfe zum Suizid. Derzeit ist die aktive Sterbehilfe in Deutschland als Tötung auf Verlangen strafbar. Passive und indirekte Sterbehilfe, bei der lebensverlängernde Maßnahmen entsprechend dem Patientenwillen nicht eingeleitet oder abgebrochen werden, ist dagegen zulässig. Auch die evangelische Kirche lehnt eine gesetzliche Regelung ab, die eine medizinische Unterstützung zum Suizid schwer kranker Menschen ermöglichen würde.
Aufgabe des Diözesanrates ist es, den Erzbischof zu beraten sowie die Arbeit der Dekanate und Gemeinden des Erzbistums zu fördern. In dem Gremium sind katholische Organisationen und Verbände sowie Theologen des Erzbistums vertreten.