Der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, widersprach am Donnerstag Medienberichten, nach denen bereits ein abschließendes Papier dazu vorliege, dem aber 7 der 27 Diözesanbischöfe noch nicht zugestimmt hätten. "Weder gibt es ein solches Papier, noch fehlen irgendwelche Unterschriften dazu", betonte Kopp in einem Leserbrief an die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Die Bischofskonferenz diskutiere über die Frage, ohne dass derzeit irgendein Ergebnis feststehe.
"Dringende pastorale Aufgabe"
Zum Abschluss der Bischofsvollversammlung im März in Bergisch Gladbach hatte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, von einer ersten Aussprache der Bischöfe zu dem Thema berichtet. Es gehe um eine "dringende pastorale Aufgabe", so Marx. Daher wolle man mit einem eigenen Text eine Hilfestellung geben, "im seelsorglichen Gespräch die konkrete Situation anzuschauen und zu einer verantwortbaren Entscheidung über die Möglichkeit des Kommunionempfangs des nichtkatholischen Partners zu kommen". Es gebe dazu noch kein Ergebnis, aber man sei "auf einem guten Weg".
Katholische Lehre vs. Einzelfallentscheidung
Nach der Lehre der katholischen Kirche sind Nichtkatholiken und damit auch die evangelischen Ehepartner von Katholiken nicht zur Kommunion zugelassen. Immer wieder aber hatten hochrangige Kirchenvertreter schon in der Vergangenheit betont, dass Priester einen Ermessensspielraum hätten, evangelische Ehepartner in Einzelfällen zur Kommunion zuzulassen. Auch der heutige Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, hatte sich dahingehend geäußert, als er noch Ökumene-Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz war. Zugleich hatte er sich aber gegen pauschale und generelle Regelungen ausgesprochen.