Diskussion um Schwangerschaftsabbruch und Eizellenspende

Fällt Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch?

Eines der ersten Vorhaben der Ampel-Koalition war es, im Strafgesetzbuch Paragraf 219a, das Werbeverbot für Abtreibungen zu streichen. Auch Paragraf 218 wollten sie sich näher anschauen. Dieses Vorhaben scheint nun konkreter zu werden.

Autor/in:
Birgit Wilke
Schwangerschaftstest in der Hand / © Nazar Skladanyi (shutterstock)
Schwangerschaftstest in der Hand / © Nazar Skladanyi ( shutterstock )

Ein Blick zurück: Nach der Wiedervereinigung entwickelte sich die Diskussion um die Ausgestaltung des Paragrafen 218 zum Verbot von Abtreibungen zu einer der heftigsten Debatten im Zuge der Wiedervereinigung. Eine zunächst erzielte Einigung kassierte das Bundesverfassungsgericht im Juni 1992 bereits nach wenigen Monaten, weil es den Schutz des ungeborenen Lebens als nicht ausreichend berücksichtigt beurteilte. Erst drei Jahre später konnte sich der Bundestag dann auf den Kompromiss verständigen, der auch heute noch gilt.

Liberalisierung der Regelungen zur Eizellenspende

Demnach ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig; er bleibt jedoch straflos, wenn er in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die Frau sich zuvor beraten lassen, und zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Und: Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung, bei Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.

Nun will sich die Ampel-Regierung erneut mit dem Paragrafen befassen. Der Passus dazu befindet sich im Koalitionsvertrag im Kapitel "Reproduktive Selbstbestimmung" und lautet "Wir setzen eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ein, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen wird". Neben Paragraf 218 soll sich das Gremium also auch mit Eizellspenden befassen.

Offenbar wird das Vorhaben nun konkreter: Aus Ministeriumskreisen ist zu hören, dass die Kommission bereits im September vorgestellt werden soll. Unklar ist, wer in diesem Gremium vertreten ist; es ist lediglich allgemein von Experten und Expertinnen die Rede. Die Anzahl der Mitglieder soll - so heißt es - im einstelligen oder höchstens im niedrigen zweistelligen Bereich liegen.

Kirchen wollen sich beteiligen

Die evangelische Kirche hat schon öffentlich ihren Hut in den Ring geworfen. "Wir wollen in der Kommission mitarbeiten", hatte der Mitte Juni verabschiedete Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Martin Dutzmann, bei einer seiner letzten Veranstaltungen im Mai gesagt. Ihm gehe es darum, Akzente zu setzen, "die uns wichtig sind". Auch von Vertretern der katholischen Kirche hört man Ähnliches. Vermutlich sind Vertreter und Vertreterinnen derartiger "Lobbygruppen" aber nicht vorgesehen. Vielmehr soll der Expertenkreis die Möglichkeit für Anhörungen erhalten, so ist zu hören.

Nicht bekannt ist bislang, wann die Kommission die ersten Ergebnisse vorlegen soll und welche Konsequenzen diese dann für die Politik haben werden. Die bisher gemachten Äußerungen der Minister, deren Häuser sich mit dem Vorhaben befassen, könnten unterschiedlicher nicht sein: Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat mehrfach im Bundestag gefordert, den Paragrafen ganz aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Erst im Mai sorgte sie mit dem Statement für viel Applaus bei Teilen der SPD, der Grünen und der Linken. Unlängst sprach sie sich auch dafür aus, den Eingriff zum Thema in der Ärzteausbildung machen.

Anders sieht es bei Justizminister Marco Buschmann (FDP), einem bekennenden Katholiken, aus: Er möchte den mühsam erreichten Kompromiss aus den 90-er Jahren möglichst nicht antasten. Mit der Partei werde es "kein Abrücken vom Lebensschutzkonzept des Bundesverfassungsgerichts" geben, schrieb seine Parteikollegin und Bundestagsabgeordnete, Katrin Helling-Plahr, Ende Juni in einem Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".

Dagegen ist eine Liberalisierung der Regelungen um die Eizellspende wahrscheinlicher: Hier fordert die FDP neben der Legalisierung der Eizellspende und der Zulässigkeit der Embryonenspende auch die nichtkommerzielle Leihmutterschaft. Bei den Grünen gibt es dagegen auch Strömungen, die an den bisherigen Regelungen festhalten wollen.

Quelle:
KNA