Der Ditib-Bundesverband kritisierte am Mittwoch in Köln, dass im vorliegenden Gründungsvertrag "die Universität wesentliche Aufgaben einer Religionsgemeinschaft an sich reißt". Dies verletze das verfassungsrechtlich zugesicherte Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften. Berliner Senat und HU hatten Ditib und weitere vier muslimische Verbände eingeladen, im Beirat des Instituts mitzuwirken.
Beeinflussung theologischer Inhalte
Ditib wirft Senat und HU vor, in unzulässiger Weise die Entscheidungen über theologische Inhalte und das Institutspersonal beeinflussen zu wollen. So solle der Beirat in der vorgesehenen Form "eine gemischt konfessionelle vergleichende Theologie abbilden", statt "authentisch schiitische und sunnitische Lehre vorzusehen", kritisierte der Verband.
Zudem wendet er sich dagegen, dass die Universität vier Professoren in den Beirat beruft. Damit entstehe ein Interessenkonflikt, "weil ein Hochschullehrer als Vertreter der Wissenschaft nicht gleichzeitig ein Vertreter einer Glaubensgemeinschaft sein kann".
Auch der Verband der Islamischen Kulturzentren hatte der Kooperationsvereinbarung nicht zugestimmt. Einverstanden sind dagegen die Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands und der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD).
Die Islamische Föderation in Berlin will ihre Mitglieder am kommenden Wochenende über eine Mitwirkung entscheiden lassen. Für den Fall, dass vorgesehene muslimische Verbände nicht zur einer Mitarbeit auf der Grundlage des ausgearbeiteten Vertrages bereit sind, hatten Senat und Universität bereits angekündigt, andere Verbände zur Mitwirkung einzuladen.
Universität leitet Einrichtungsverfahren ein
Ungeachtet dessen leitet die Universität nun nach eigenen Angaben das Einrichtungsverfahren für das Institut ein. Dazu gehörten Beratungen und Beschlüsse verschiedener Hochschulgremien mit dem Ziel, das Kuratorium der HU über die Einrichtung des Instituts Ende Juni entscheiden zu lassen.
Unmittelbar danach ist das Ausschreibungsverfahren für die Professuren geplant. Der Beirat soll bis zur Berufung der ersten Professuren Ende des Jahres etabliert werden, der Lehrbetrieb zum Wintersemester 2019/20 beginnen.
Der Beauftragte für die Institutsgründung, Michael Borgolte, hatte die Einladung der bisher vorgesehenen - zumeist konservativen - Islamverbände mit dem Argument begründet, dass vor allem sie Träger von muslimischen Einrichtungen seien und damit als Arbeitgeber infrage kämen.
Im Islam-Institut sollen die Absolventen eine wissenschaftlich fundierte Ausbildung erhalten, die sie zu einem Einsatz als Imame oder Religionslehrer qualifiziert. Gegenwärtig werden diese Stellen in der Regel mit Theologen besetzt, die im Ausland ausgebildet wurden.