domradio.de: Ist das päpstliche Schreiben nun eine Revolution oder nicht?
Prof. Dr. Helmut Hoping (Theologische Fakultät der Universität Freiburg, Abteilung Dogmatik und Liturgiewissenschaft): Ich kann in dem Dokument keine Revolution erkennen, wenn man bedenkt, dass der Papst sich zum Beispiel klar zum Lehrschreiben „Humanae vitae“ (Enzyklika Papst Pauls VI. von 1968, Anm. d. Red.) zur natürlichen Empfängnisregelung bekennt, die Genderideologie zurückweist und die Synodenaussage bekräftigt, dass es keine Analogie zwischen der Ehe von Mann und Frau und einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft gibt. Die Erwartungen vor allem liberaler Reformkreisen hinsichtlich einer Änderung der kirchlichen Ehe- und Sexualmoral waren doch sehr hoch. Insgesamt hat das Schreiben von Papst Franziskus, das keine Lehrentscheidung trifft, sondern vor allem pastoraler Natur ist, Licht und Schatten. Es gibt auf der einen Seite sehr schöne Passagen im Kontext der biblischen Begründung der Ehe von Mann und Frau. Auf der anderen Seite gibt es eine Reihe familientherapeutischer Ratschläge, bei denen man sich fragt, ob so etwas in ein apostolisches Schreiben gehört.
domradio.de: Also ist es kein Reformschreiben?
Prof. Hoping: Nein. Denn zur Frage der Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene bleibt der Papst vage. Man könnte da die Öffnung eines kleinen Spaltes erkennen: In einer Fußnote wird gesagt, dass für Personen in irregulären Situationen im Einzelfall auch die Sakramente eine Hilfe sein können. Allerdings bezieht der Papst das nicht explizit auf wiederverheiratete Geschiedene, es wären auch Paare denkbar, die unverheiratet zusammenleben.
domradio.de: Es gibt also keine klaren Anweisungen?
Prof. Hoping: Nein. Man sollte eigentlich erwarten können, dass Papst Franziskus deutlich zu erkennen gibt, ob er in der Frage der Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene nun eine Korrektur von „Familiaris consortio“ (nachsynodales Apostolisches Schreiben von Papst Johannes Paul II. von 1981, Anm. d. Red.) vornehmen will oder nicht. Die Ausführungen des Pontifex sind aber sehr ambivalent und werden daher auch ganz unterschiedlich interpretiert. Vielleicht ist das ja beabsichtigt – eine Art jesuitischer Dialektik. Ich halte dieses Vorgehen für nicht seriös. Irgendwann wird das päpstliche Lehramt, Franziskus selbst oder sein Nachfolger, eine eindeutige Entscheidung treffen müssen, daran geht kein Weg vorbei.
domradio.de: Ist das ein Problem für die Seelsorge vor Ort?
Prof. Hoping: Ja, weil dadurch bis auf weiteres die ganze Verantwortung den Seelsorgern in den Gemeinden übertragen wird. Die fehlende Lehrentscheidung wird dazu führen, dass in den verschiedenen Ortskirchen der Weltkirche nun mit Berufung auf „Amoris laetitia“ unterschiedlich verfahren wird. Man kann virulente Fragen der kirchlichen Lehre aber nicht einfach in der Schwebe lassen. Auf Dauer wird dadurch die päpstliche Lehrautorität massiv geschwächt.
domradio.de: Was wäre Ihr Lösungsansatz?
Prof. Hoping: In der Frage der wiederverheirateten Geschiedenen hätte der Papst sagen können, dass ein Priester vor Ort zwar nicht von einem allgemeinen Gesetz dispensieren kann, aufgrund der Wahrnehmung und Sensibilität für die doch recht unterschiedlichen Fälle von irregulären Situationen, in denen Personen leben, ein Kommunionempfang unter bestimmten Bedingungen toleriert werden kann, wofür es vergleichbare Fälle in der frühen Kirche gibt.
domradio.de: Das wäre aber eine nachträgliche Absegnung des Status quo, oder?
Prof. Hoping: Des Status quo etwa in Deutschland, ja. Die Schwierigkeit von „Amoris laetitia“ für die Frage des Umgangs mit wiederverheirateten Geschiedenen sehe ich darin, dass es nun so aussieht, als ob über eine Fußnote der Weg, den Kardinal Kasper vorgeschlagen hat, zwar nicht de iure wohl aber de facto eröffnet wird: nämlich vor Ort die fallweise Zulassung zur Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene nach einem Prozess der Besinnung und Umkehr und dem Empfang des Bußsakramentes.
domradio.de: Was bedeutet das für Fälle wie die Freiburger Handreichung von 2013, die damals auf Widerstand des Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Müller, führte?
Prof. Hoping: Bei der Freiburger Handreichung ging es nicht nur um die Frage des Kommunionempfangs, sondern um gottesdienstliche (Segens-) Feiern für wiederverheiratete Geschiedene, die nach „Familiaris consortio“ grundsätzlich untersagt sind. Eine Korrektur von „Familiaris consortio“ an dieser Stelle kann ich in „Amoris laetitia“ nicht erkennen.
Das Interview führte Jan Hendrik Stens im Rahmen der Sendung "Amoris Laetitia - Einschätzungen zum Papstschreiben zu Ehe und Familie". Die Sendung können Sie hier anhören.