Drei Anträge im Bundestag zur Gendiagnose bei Embryos

Ja, nein, vielleicht

Zur umstrittenen genetischen Untersuchung von Embryonen wird es im Bundestag wahrscheinlich drei parteiübergreifende Gesetzentwürfe geben: Der eine fordert ein konsequentes Verbot im Sinne der katholischen Kirche. Die beiden anderen eine mehr oder weniger eingeschränkte Erlaubnis. Ein Überblick.

 (DR)

Am Dienstagabend einigten sich die Abgeordneten René Röspel (SPD) und Priska Hinz (Grüne) darauf, einen weiteren Antrag zu initiieren. Danach soll die Präimplantationsdiagnostik (PID) nur sehr eingeschränkt zugelassen werden. "Eine schleichende Ausweitung der PID wollen wir verhindern", sagte Röspel am Mittwoch dem epd in Berlin.



Hinz und Röspel wollen die Präimplantationsdiagnostik grundsätzlich verbieten, aber in Ausnahmen zulassen. Dazu zählen Fälle, bei denen die Überlebensfähigkeit des Embryos nicht gegeben ist oder das Kind im ersten Lebensjahr sterben würde. Dies ist häufig bei Chromosomen-Anomalien wie Trisomie 13 der Fall. Frauen, die bereits Fehl- und Totgeburten hinter sich haben, soll damit die Möglichkeit eröffnet werden, vor einer weiteren Schwangerschaft den Embryo untersuchen zu lassen.



Eine gesetzliche Festlegung darüber, welcher Embryo lebenswert ist und welcher nicht, lehnen Hinz und Röspel hingegen ab. Die Selektion von Embryonen aufgrund einer möglichen körperlichen oder geistigen Behinderung soll verhindert werden. Auch die Prüfung auf Krankheiten, die erst im höheren Lebensalter ausbrechen, wie etwa Chorea Huntington, soll ausgeschlossen sein.



Die Flach-Gruppe

Dies sei ein deutlicher Unterschied zu der Abgeordneten-Gruppe um Ulrike Flach (FDP), die eine breitere Zulassung der PID ermöglichen wolle, sagte Röspel. Dennoch nehme der Gesetzgeber mit einer eingeschränkten Zulassung das Leid vieler Paare ernst. Ein Verbot der PID sei nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juli nicht haltbar, sagte der SPD-Abgeordnete.



Die Flach-Gruppe spricht sich für eine weitere Zulassung der PID aus. Sie soll für alle Paare möglich sein, die Träger einer Erbkrankheit sind oder eine Prognose für eine Fehl- oder Totgeburt haben. Darunter fallen beispielsweise der vererbbare Brustkrebs sowie andere später auftretende Krankheiten. Wie im Hinz/Röspel-Antrag soll die PID grundsätzlich verboten, aber in Ausnahmen erlaubt sein. Über die Einzelfälle soll eine Ethik-Kommission entscheiden. Der Gesetzentwurf soll noch im Dezember an die Abgeordneten verschickt werden, sagte die Initiatorin Ulrike Flach (FDP). Sie wird unter anderem von großen Teilen der FDP-Fraktion, von Carola Reimann (SPD) sowie von Peter Hintze und Katherina Reiche (beide CDU) unterstützt.



Die "katholische" Gruppe

Im dritten Gruppenantrag wird ein Verbot der PID gefordert. Dieser Gesetzentwurf wird unter anderem von den Unions-Abgeordneten Ingrid Fischbach, Günter Krings und Maria Flachsbarth (alle CDU) sowie Johannes Singhammer (CSU) getragen. Aus anderen Fraktionen sind Andrea Nahles (SPD), Pascal Kober (FDP) und Biggi Bender (Grüne) vertreten. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesforschungsministerin Annette Schavan (beide CDU) hatten sich für ein Verbot ausgesprochen. Einen Antragstext hat die Gruppe noch nicht vorgelegt.



Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor ihrer Einpflanzung in den Mutterleib auf Erbkrankheiten gentechnisch untersucht und gegebenenfalls ausgesondert. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juli hatte die bisherige Rechtsauffassung verworfen, wonach die PID ausnahmslos verboten ist. Die Abgeordneten des Bundestages sollen über die gesetzliche Neuregelung ohne Fraktionszwang entscheiden.