Die 6. große Strafkammer des Landgerichts befand die zwei Mädchen und einen Jungen der Verabredung zu einem Mord in Tateinheit mit Brandstiftung mit Todesfolge für schuldig, wie das Gericht mitteilte. Zwei der Angeklagten wurden zudem wegen der Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat für schuldig erklärt. Der Prozess fand aufgrund des jugendlichen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. (AZ: 6 Ks 2/24)
Radikalisierung mit IS-Propagandamaterial im Internet
Nach Erkenntnissen der Kammer hatten sich die Jugendlichen, die aus Düsseldorf, Iserlohn und Lippstadt stammen, durch den Konsum von Propagandamaterial des Islamischen Staates (IS) im Internet mit der Ideologie der terroristischen Vereinigung vertraut gemacht und radikalisiert.
Deshalb planten sie mit einem Jugendlichen aus Ostfildern (Baden-Württemberg), der in einem gesonderten Verfahren bereits verurteilt wurde, einen islamistisch motivierten Terroranschlag. Als mögliche Anschlagsziele diskutierten sie Hauptbahnhöfe, Gerichtssäle oder Polizeistationen in Hamburg, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Iserlohn oder Stuttgart.
Anschlagspläne im Frühjahr 2024
Letztlich planten sie dann im Frühjahr 2024 – während des Fastenmonats Ramadan oder ein paar Wochen danach – in Polizeireviere, Kirchen oder Synagogen einzudringen, während sich dort viele Menschen aufhielten. Die Gebäude sollten mit Molotowcocktails in Brand gesetzt werden. Zudem sollten die Anwesenden den Planungen zufolge erstochen oder erschossen werden.
Dabei sollten möglichst viele Menschen getötet werden. Zu diesem Zweck verschaffte sich eine der Angeklagten Bombenbauanleitungen, die sie einer der Mitangeklagten zur Verfügung stellte.