Drittes Geschlecht in Stellenausschreibungen kaum zu finden

 (DR)

Menschen mit drittem Geschlecht werden in Stellenausschreibungen bisher kaum direkt angesprochen. Das ist ein Ergebnis einer neuen Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die in Berlin vorgestellt wurde. Experten untersuchten dafür rund 6.000 Stellenanzeigen auf diskriminierende Merkmale. Nur 0,2 Prozent der Anzeigen richteten sich demnach mithilfe eines Gendergaps (zum Beispiel "Informatiker_in") oder eines Gendersternchens ("Informatiker*in") explizit auch an Menschen mit drittem Geschlecht.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Herbst 2017 entschieden, dass im Geburtenregister ein dritter Geschlechtseintrag möglich sein muss. Bis Ende 2018 muss die Gesetzesänderung in Kraft treten, das Bundeskabinett hat inzwischen einen Gesetzentwurf beschlossen.

Der Erhebungszeitraum der Studie lag allerdings vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Insgesamt zog die Studie eine positive Bilanz. Der weitaus größte Teil der untersuchten Stellenanzeigen (97,8 Prozent) benachteiligte demnach keine Personengruppen.

Wenn Unternehmen Rechtssicherheit haben wollen, sollten sie das dritte Geschlecht künftig beachten oder geschlechterneutral formulieren, sagte der Sprecher der Antidiskriminierungsstelle, Sebastian Bickerich. Arbeitgeber könnten das durch die Formulierung "Fachkraft für ..." oder den Zusatz "d" für "divers" tun. (dpa/08.10.2018)