16 freikirchliche Gemeinden wehren sich gerichtlich gegen relativ strenge Corona-Auflagen im Kreis Minden-Lübbecke. Die Gemeinden sowie zwei Gemeindemitglieder reichten einen Eilantrag und eine Klage gegen Bestimmungen aus der aktuellen Allgemeinverfügung des Kreises beim Verwaltungsgericht Minden ein, wie "Westfalen-Blatt" und "Neue Westfälische" am Freitag in Bielefeld berichteten. Darin ist unter anderem eine Testpflicht vor Gottesdiensten festgeschrieben. Wann über den Eilantrag und die Klage entschieden wird, ist laut Berichterstattung noch unklar.
"Viele Gemeinden zeigen sich kooperativ und reagieren mit konstruktiven Lösungen auf die neue Regelung", erklärte die Krisenstabsleiterin des Kreises Cornelia Schöder am Freitag. "Unser Ziel ist es, den Gläubigen in unserem Kreis mehr Sicherheit zu bieten."
Missachtungen der Auflagen
Nach amtlichen Angaben darf der Test nicht älter als 24 Stunden sein. Gottesdienstbesucher könnten sich also am Samstagnachmittag für den Sonntagsgottesdienst testen lassen, etwa in Testzentren oder bei Hausärzten. Die meisten anderen Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen verlangen keinen Corona-Test vor Gottesdienstbesuchen.
In den vergangenen Monaten war es immer wieder zu Corona-Ausbrüchen in freikirchlichen Gemeinden gekommen. In mehreren Fällen kamen Gemeindemitglieder zu Gottesdiensten zusammen und missachteten die Corona-Auflagen wie Abstand halten oder Maske tragen.