Synodalversammlung wertet Stimmrecht von Frauen auf

Ein erstes Zeichen des Reformprozesses?

Grundsatzkritik, Geschäftsordnungsanträge, Debatten und Abstimmungen - die erste katholische Synodalversammlung in Frankfurt hat ihre Arbeit aufgenommen.

Blick durch ein gelochtes Metallkreuz auf die Teilnehmer der Synodalversammlung / © Harald Oppitz (KNA)
Blick durch ein gelochtes Metallkreuz auf die Teilnehmer der Synodalversammlung / © Harald Oppitz ( KNA )

Die Frankfurter Synodalversammlung der katholischen Kirche hat das Stimmrecht der Frauen in ihren Sitzungen aufgewertet. Bei einer Debatte über die Geschäftsordnung entschieden die Delegierten an diesem Freitagnachmittag, dass auf Antrag auch eine Mehrheit der Frauen für einen Beschluss stimmen muss, damit dieser als angenommen gilt.

Für diese Stärkung der Mitsprache der Frauen votierten 134 Delegierte, was einem Anteil von mehr als zwei Dritteln entspricht. 62 sprachen sich dagegen aus, 14 enthielten sich. Unter den 230 Synodalteilnehmern sind 159 Männer und 70 Frauen. Eine Person bezeichnet sich als divers.

Weibliche Minderheit aufgewertet

Die Satzung des Synodalen Weges sieht für die Annahme von Beschlüssen eine doppelte Zweidrittelmehrheit vor - die aller Teilnehmenden und außerdem die der anwesenden Bischöfe. Zunächst hatte eine Gruppe von vier Delegierten gefordert, deshalb auch eine Zweidrittelmehrheit der Frauen festzuschreiben. Diese Gruppe stimmte dann dem Vorschlag zu, auf Antrag eine einfache Mehrheit der anwesenden Frauen einzufordern.

Synodalversammlung beschließt Geschäftsordnung

Weiter hat sich die Frankfurter Synodalversammlung der katholischen Kirche am Freitag mit mehr als 90 Prozent Zustimmung auf eine Geschäftsordnung geeinigt. Zuvor hatten die rund 230 Delegierten intensiv über die personelle Zusammensetzung der Arbeitskreise, der sogenannten Foren, debattiert. Sie sollen zu den Themen Macht, Frauen, Sexualmoral und Lebensform der Priester Vorlagen erarbeiten.

Über diese Vorlagen soll später die Synodalversammlung debattieren und entscheiden.

Den Vorschlag einer Gruppe von Bischöfen um den Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke, wonach Vorschläge der Foren nicht in die Vollversammlungen gelangen können, wenn sie der kirchlichen Lehre widersprechen oder wenn sie nicht einmütig im Forum verabschiedet wurden, lehnte die Synodalversammlung mit großer Mehrheit ab.

Einen anderen Änderungsvorschlag akzeptierte die Versammlung hingegen. Im Hintergrund hatte es Kritik daran gegeben, dass jeder Arbeitsgruppe lediglich rund 30 Personen angehören sollten. Diese sollten der Synodalversammlung angehören oder von außen berufen werden. Teilnehmer beklagten, dieser Prozess könne zu "Delegierten erster und zweiter Klasse" führen.

Der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer, erläuterte daraufhin, dass das Präsidium der Synodalversammlung für die Besetzung der vier Foren eine Reihe Kriterien beachtet habe: Er nannte dabei eine möglichst große inhaltliche Vielfalt und viel theologischen Sachverstand, um Beschlüsse gut begründen zu können. Zudem sei ein Ausgleich zwischen Frauen und Männern, zwischen Ost- und Westdeutschen sowie eine Beteiligung jüngerer Menschen angestrebt worden.

Die Synodalversammlung entschied sich dann mit knapp 90 Prozent dafür, dass je Forum fünf Personen aus ihrem Kreis hinzugewählt werden können. Zudem sollten interessierte Synodalteilnehmer zu weiteren Veranstaltungen, etwa einzelnen Hearings, eingeladen werden können. Langendörfer betonte, die bislang noch nicht veröffentlichte Zusammensetzung der Foren beruhe nicht auf Willkür: es gehe um den "Versuch einer optimalen Partizipation".

Synodenversammlung lehnt konservative Sperrminorität ab

Die erste Vollversammlung des Synodalen Wegs in Frankfurt hat unterdessen einen Vorschlag konservativer Bischöfe abgelehnt, in den Arbeitsgruppen eine Sperrminorität einzuführen. Die Entscheidung fiel am Freitagnachmittag mit einer Mehrheit von mehr als 85 Prozent.

Die fünf Bischöfe Hanke, Ipolt, Oster, Voderholzer und Woelki hatten beantragt, dass nur "einmütig" beschlossene Vorlagen von den Foren in die für kommenden September geplante Vollversammlung weitergeleitet werden dürfen. Damit hätte in jedem Forum bereits eine Minderheit von vier Mitgliedern über eine Sperrminorität mit Vetomacht verfügt.

Außerdem sollten nach dem Vorschlag der fünf Bischöfe Vorlagen nicht erlaubt sein, die im Widerspruch zur kirchlichen Lehre stehen.

Den so formulierten Änderungsantrag lehnten 87 Prozent der Synodalen ab, 12 Prozent stimmten zu. In Gegenreden zu dem von Bischof Gregor Maria Hanke aus Eichstätt vorgetragenen Antrag wurde betont, dass die Synodalversammlung über kontroverse Fragen debattieren und entscheiden können müsse und diese nicht bereits auf der Ebene der Foren ausgesondert werden sollten.

Erheblichen Rede- und Abstimmungsbedarf

Die ersten Debatten bei der Vollversammlung des Synodalen Wegs der katholischen Kirche hatten einen erheblichen Rede- und Abstimmungsbedarf bei Bischöfen und Laien gezeigt. Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer bezweifelte an diesem Freitag in Frankfurt, dass die große Studie über sexuellen Missbrauch im katholischen Klerus in Deutschland (MHG-Studie) von 2018 überhaupt als Grundlage für die innerkirchliche Reformdebatte tauge.

Zusammenhang zwischen Zölibat und Missbrauch

Ein kausaler Zusammenhang zwischen katholischen Besonderheiten wie Priesterzölibat und der Sexualmoral mit dem Missbrauchsgeschehen sei keineswegs wissenschaftlich bewiesen, erklärte der Bischof. Man brauche weitere, auch vergleichende Studien mit anderen gesellschaftlichen Bereichen.

Mehrere Rednerinnen und Redner wiesen die Fundamentalkritik des Bischofs zurück. So erklärte Caritas-Präsident Peter Neher, aus der Arbeit der Beratungsstellen wisse er, dass die überlieferte katholische Sexualmoral nicht mehr zeitgemäß sei und nicht geeignet sei, Menschen in Konfliktlagen zu helfen.

Sorge um Spaltung der Kirche

Der Speyerer Bischof Karl-Heinz Wiesemann sagte der "Rheinpfalz" an diesem Freitag, manche Bischöfe warnten vor einer Spaltung und seien nicht glücklich über die Initiative: "Alle deutschen Bischöfe gehen diesen Weg mit. Auch wenn einzelne im Vorfeld gesagt haben, dass sie, sollte der Prozess aus ihrer Sicht fehllaufen, überlegen wollen, auszusteigen." Man solle versuchen, Entscheidungen mit großen Mehrheiten zu treffen - "einmütig. Was aber nicht einstimmig bedeutet".

Überzeugungsarbeit leisten

Am Freitagnachmittag wollten die Synodalen weiter über die Geschäftsordnung und die Besetzung der Foren zu den vier zentralen Themen des Reformdialogs beraten: Sexualmoral, priesterliche Lebensform, Macht und Gewaltenteilung sowie die Rolle von Frauen in der Kirche. Der Bochumer Theologe Thomas Söding mahnte eine präzise Sprache an. "Weil unser kirchenrechtlicher Status strittig ist, müssen wir theologisch stark sein." Es gelte, Überzeugungsarbeit zu leisten, so Söding. "Ich denke, dass wir auch eine programmatische Erklärung brauchen, was uns zusammenbringt, woran wir arbeiten und wohin die Reise gehen soll."

Im Vertrauen auf Gott

Einen veränderten Umgang mit Macht in der katholischen Kirche forderte der Münchner Sozialethiker Markus Vogt. Notwendig seien mehr Mitbestimmung von Laien auf allen Ebenen, sagte Vogt am Freitag dem Internetportal katholisch.de. Der Jesuit Bernd Hagenkord hatte Bischöfe und Laien zu Mut und Zuversicht beim Reformdialog aufgerufen. Mit Vertrauen auf Gott und einer Offenheit im Dialog könne es gelingen, die Krise in der Kirche zu überwinden, sagte Hagenkord bei einem Gottesdienst im Frankfurter Dom. Der 51-jährige Ordensmann ist Geistlicher Begleiter des Synodalen Wegs.

Synodalversammlung setzt sich mit Missbrauch auseinander

Ausführlich setzte sich die Synodalversammlung mit dem Thema sexueller Missbrauch in der Kirche auseinander. Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stefan Ackermann, legte einen umfassenden Bericht vor, in dem er die Schritte der katholischen Kirche zu Aufklärung, Aufarbeitung und Prävention seit 2002 referierte.

Ackermann betonte, dass die katholische Kirche sich zunehmend besser und effizienter mit diesem Problem auseinandergesetzt habe. Seit der Veröffentlichung der Missbrauchsstudie im Jahr 2018 habe es weitere Fortschritte gegeben. Jüngste Verbesserung sei, dass in allen deutschen Bistümern seit Anfang 2020 die Leitlinien zur Aufarbeitung und Prävention den Rang eines Kirchengesetzes hätten. Zugleich erklärte der Trierer Bischof, die Arbeit an diesem Thema sei nicht abgeschlossen, er selbst sehe sich weiterhin in der Pflicht, sich gegen den Missbrauch in der Kirche einzusetzen.

Die Synodalversammlung quittierte Ackermanns Bericht mit starkem Beifall. In anschließenden Wortbeiträgen wurde deutlich, dass es weiterhin offene Fragen und neue Themen gibt. Dazu gehört nach den Worten der Benediktinerin Philippa Rath auch der geistliche und sexuelle Missbrauch an Ordensfrauen. Sie erklärte, die Grenze zwischen beiden Formen des Missbrauchs seien auch in Deutschland fließend. Sie wisse, dass viele Ordensfrauen sich inzwischen aus diesem Grund mit dem Sakrament der Beichte schwertun.

Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick berichtete über Pläne der katholischen Bischöfe, mit neuen Mitteln des kirchlichen Strafrechts und des Disziplinarrechts gegen Missbrauchstäter vorzugehen. Er betonte, die Anwendung des kirchlichen Straf- und Disziplinarrechts könne nur ergänzend zum staatlichen Strafrecht Anwendung finden, etwa in Fällen, die vom weltlichen Recht nicht erfasst würden oder wegen Verjährung nicht mehr von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden könnten.

Schick deutete an, dass künftig Priester innerkirchlich auch mit Gehaltsentzug und anderen disziplinarischen Maßnahmen belangt werden könnten. Er kündigte an, dass die entsprechenden Rechtsvorschriften noch in diesem Jahr vorgelegt und auf Ebene der Bischofskonferenz beschlossen werden könnten.

Die von der Deutschen Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) angestoßene Initiative soll unter anderem nach dem Missbrauchsskandal verloren gegangenes Vertrauen wiedergewinnen. Sie ist in dieser Form in der katholischen Kirche bislang einmalig. Die erste Synodalversammlung dauert noch bis zum 1. Februar 2020.


Teilnehmer im Gespräch beim Auftakt der Beratungen der Synodalversammlung am 31. Januar 2020 / © Harald Oppitz (KNA)
Teilnehmer im Gespräch beim Auftakt der Beratungen der Synodalversammlung am 31. Januar 2020 / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA
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