Theologe Schüller lobt schärfere Kirchennormen gegen Missbrauch

"Ein richtig gutes Gesetz"

Papst Franziskus hatte das Kirchenrecht geändert, um Missbrauch besser zu bekämpfen. Unterstützung für diesen Schritt bekommt der Papst vom Kirchenrechtler Thomas Schüller aus Münster. Ein neuer Straftatbestand sei geschaffen: Vertuschung.

Papst Franziskus verschäft Kirchenrecht zu Missbrauch / © Paul Haring (KNA)
Papst Franziskus verschäft Kirchenrecht zu Missbrauch / © Paul Haring ( KNA )

Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller lobt die verschärften Kirchenrechtsnormen für den Kampf gegen sexuellen Missbrauch. Das entsprechende Papstschreiben "Vos estis lux mundi" (Ihr seid das Licht der Welt) sei "ein deutlicher Fortschritt und ein richtig gutes Gesetz", sagte Schüller am Mittwoch in Münster. Er äußerte sich bei einem Symposium über das Pontifikat von Papst Franziskus, das die Universitäten Münster und Oppeln am Mittwoch und Donnerstag veranstalten.

Meldepflicht bei Missbrauchstaten

Franziskus habe mit dem Anfang Mai veröffentlichten Schreiben "für rechtlich erfreuliche Konkretionen" gesorgt und - wie schon mehrfach zuvor - "kraftvoll und energisch seinen Jurisdiktionsprimat ausgeschöpft", so Schüller. So habe er den neuen Straftatbestand "Vertuschung" und eine weltweite Anzeige- beziehungsweise Meldepflicht bei Missbrauchstaten eingeführt.

Beichtgeheimnis bleibt tabu

Für "absolut tabu" erklärte der Kirchenrechtler aber das Beichtgeheimnis. "Dabei muss es auch bleiben, denn sonst verraten wir das Sakrament", so Schüller. Wenn ein Beichtvater feststelle, dass ein Gefahrenpotenzial für Leib und Leben von Kindern bestehe, müsse er den Beichtenden dringend dazu auffordern, sich zu den entsprechenden staatlichen Stellen zu begeben. Ansonsten könne er ihn darum bitten, das Erzählte außerhalb der Beichte zu wiederholen.


Kirchenrechtler Thomas Schüller  / © Wwu Münster (dpa)
Kirchenrechtler Thomas Schüller / © Wwu Münster ( dpa )
Quelle:
KNA
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