EKD-Synode in Dresden

 (DR)

Vom 10. Bis 13. November trifft sich die Evangelische Kirche in Deutschland zur gemeinsamen Synode in Dresden. Das Schwerpunktthema "Auf dem Weg zu einer Kirche der Gerechtigkeit und des Friedens" werde vielfältige Anregungen bieten, sagte die Vorsitzende des Kirchenparlaments, Präses Irmgard Schwaetzer.

Neben der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs will sich die EKD zudem mit der "Freiburger Studie" beschäftigen, laut der die Kirche bis 2060 rund die Hälfte ihrer Mitglieder verlieren wird. "Wir rechnen mit 30 Prozent weniger Einnahmen bis 2030", sagte Schwaetzer. Daher müsse überlegt werden, inwieweit ein weiteres Zusammengehen von Landeskirchen und EKD in der Zukunft angebracht sein könnte. Weitermachen wie bisher, nur in einem kleineren Rahmen, sei nicht möglich. Es gehe vielmehr darum, Relevanz und Resonanz kirchlicher Formate weiterzudenken. Keinen eigenen Tagesordnungspunkt sieht die EKD bisher zum Umgang der Kirche mit dem Rechtsextremismus vor.

Unter dem Eindruck des Rücktritts des sächsischen Landesbischofs Carsten Rentzing sei allerdings mit entsprechenden Anträgen zu rechnen, sagte Schwaetzer. Die Aufarbeitung dieses Vorgangs sei aber Sache der sächsischen Landeskirche. "Ich sehe dort keine eigenen Aufgaben für die EKD", sagte Schwaetzer, die sich in ihrem Präsidiumsbericht allerdings mit mehreren von der EKD geplanten Studien zu rechtsextremen Haltungen von Kirchenmitgliedern beschäftigen will.

Der Begriff Synode ist dem griechischen "synodos" entlehnt und bedeutet Zusammenkunft. Die EKD-Synode ist das Parlament und damit eines von drei Leitungsgremien der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) - neben dem Rat und der Kirchenkonferenz. Sie hat 120 Mitglieder, sogenannte Synodale, die die 20 Landeskirchen mit gut 21 Millionen Gläubigen vertreten.

Von den Delegierten sind 100 durch die Synoden der Mitgliedskirchen gewählt, weitere 20 wurden vom Rat der EKD berufen. Die Synode kommt in der Regel einmal jährlich im Herbst an wechselnden Orten zusammen. Sie berät und beschließt über Vorlagen und Kirchengesetze.

Das Kirchenparlament wird jeweils für die Dauer von sechs Jahren gebildet. Ein weiteres EKD-Gremium ist die Kirchenkonferenz, die von den Leitungen der 20 Mitgliedskirchen gebildet wird. Über sie können die Landeskirchen direkt Einfluss auf die Arbeit der EKD nehmen. (KNA/dpa)