Dies hatte die Eigentümerin, ein mittlerweile insolventes Immobilienunternehmen, in einer Klage verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht verwies die Eigentümerin - auch aus Gründen der Gewaltenteilung - auf das Zivilrecht. Um aber eine Räumungsklage vor den Zivilgerichten zu ermöglichen, müsse das Ordnungsamt die Personalien der Besetzer ermitteln. Sofern die Behörde dafür nicht über ausreichende Kapazitäten verfüge, müsste sie sich der Amtshilfe
durch die Polizei bedienen. Eine vorrangige Zuständigkeit der Polizei sei aber nicht gegeben.
Erneute Besetzung ist zu verhindern
Laut Urteil muss die Eigentümerin des Gebäudes zudem ein überzeugendes Konzept vorlegen, wie nach einer Identitätsfeststellung der Zutritt weiterer Personen zur Immobilie und eine erneute Besetzung verhindert werden können. Zudem sei zu klären, wie schnell ein zivilrechtlicher Räumungstitel erlangt und vollstreckt werden
kann. Wenn von vorneherein ersichtlich sei, dass ein Einschreiten der Stadt wegen mangelnder Mitwirkung des Klägers letztlich keinen nachhaltigen Erfolg hätte, bestehe kein Anspruch auf ein Eingreifen der Kommune. Die Beurteilung eines entsprechenden Konzepts obliege der Stadt.
Gegen das Urteil können die Beteiligten Berufung einlegen, so das Gericht. Darüber habe das Oberverwaltungsgericht in Münster zu entscheiden.
Klosteraufgabe wegen Nachwuchsproblemen
Der Orden der Karmelitinnen hatte das 1869 gebaute Klostergebäude am Lousberg in Aachen 2009 aufgrund von Nachwuchsmangel aufgegeben. Zunächst wurde es an die Berliner Wohnungsbaugesellschaft Petruswerk verkauft, die als "Investor mit kirchennaher Herkunft und Perspektive" eingeschätzt wurde und auch unter denkmalschutzrechtlichen Aspekten den Zuschlag bekam.
Wechselnde "Bewohner"
Laut "Aachener Zeitung" haben inzwischen mehrfach die Besitzer des leerstehendes Gebäudes gewechselt. 2021 seien illegalerweise Aktivisten eingezogen, um dort einen Kulturraum zu schaffen. Wie viele Menschen die Anlage besetzen, sei schwer einzuschätzen; mutmaßlich hielten sie sich in wechselnden Konstellationen im Kloster
auf. Die Besetzer, deren Identität größtenteils unbekannt sei, gäben darüber keine Auskunft. Die Stadt habe der Eigentümerin des Klosters vorgeworfen, die Besetzung nicht mit Zäunen oder ähnlichen Sicherungsmaßnahmen verhindert zu haben.