Er äußerte sich am Dienstag nach einem Treffen mit dem Berliner Senat. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) erklärte, das Land Berlin sei offen für verschiedene Modelle eines solchen Vertragswerks.
Müller und Koch waren am vergangenen Samstag mit Papst Franziskus im Vatikan zusammengetroffen.
Ein Staatsvertrag regelt die gemeinsamen Aufgabenbereiche von Staat und Kirche wie Seelsorge in Haftanstalten umfassend. Mit der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz schloss das Land Berlin bereits 2006 einen Staatsvertrag.
Partner bei der katholischen Kirche wäre aber nicht das Erzbistum Berlin, sondern der Heilige Stuhl.
Einziges Bundesland ohne Staatsvertrag mit katholischer Kirche
Berlin ist das einzige Bundesland ohne Staatsvertrag mit der katholischen Kirche. Geregelt sind die Beziehungen auf der Grundlage des "Abschließenden Protokolls" von 1970 zwischen dem Senat und dem Bischöflichen Ordinariat in Berlin.
Verhandlungen über einen Staatsvertrag mit dem Heiligen Stuhl wurden nach der deutschen Wiedervereinigung aufgenommen, waren aber seit 1999 vor allem wegen Differenzen über den Religionsunterricht unterbrochen. 2015 einigte sich das Land Berlin mit den Kirchen über eine Neuregelung für die staatliche Förderung des Religionsunterrichts.
Koch betonte, ein Staatsvertrag könnte die Zusammenarbeit wesentlich erleichtern. Müller erklärte, bei fast allen Aufgaben im Bereich von Sozialarbeit und Integration seien Staat und Kirche Partner. Nach der Einigung beim Religionsunterricht gebe es keine "Hürde" mehr für einen Staatsvertrag auch mit der katholischen Kirche.