Beim Auftakt einer Tagung in der Berliner Katholischen Akademie zu dem Thema rief Pater Manfred Kollig dazu auf, die in Folge des Berliner Neutralitätsgesetzes entstandenen Streitfragen "neu und unvoreingenommen zu überdenken". Er mahnte, die Debatte "in gegenseitigem Respekt für unterschiedliche Positionen zu führen".
Das umstrittene Neutralitätsgesetz verbietet seit 2005 bestimmten Vertretern des Staates wie Polizisten und Lehrern im Dienst das Tragen auffallender Kleidungs- und Schmuckstücke, die religiöse Bedeutung haben. Die Regelung führte bereits zu mehreren Gerichtsverfahren, in denen muslimische Lehrerinnen das Recht durchsetzen wollten, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen.
Die Urteile fielen teilweise zu Ungunsten des Landes Berlin aus. Der rot-rot-grüne Senat nutzte bislang nicht die Möglichkeit, Rechtsmittel dagegen einzulegen, um das Neutralitätsgesetz verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen.
Religiöse Überzeugungen zeigen dürfen
Kollig erklärte, die Kirche trete für die Freiheit ein, religiöse Überzeugungen auch zeigen zu können. "Das Grundrecht auf Religionsfreiheit sollte für allem Menschen gelten", betonte der Verwaltungschef des Erzbistums. Deshalb dürfe staatliche Neutralität "nicht mit Laizismus und auch nicht mit Gleichgültigkeit verwechselt werden".
Vielmehr bedeute sie, "dass der Staat keine Religion bevorzugen oder benachteiligen sollte". Ein wohlverstandene Neutralität umfasse das Recht auf die eigene Religionsfreiheit wie auch Toleranz gegenüber der Ausübung der Religionsfreiheit anderer.