Die Aussetzung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts durch das hessische Kultusministerium im April 2020 sei nicht rechtskonform gewesen, entschied das Verwaltungsgericht am Freitag in Wiesbaden. Die vom Kultusministerium gewählte Form der "Aussetzung" per Pressemitteilung sei gesetzlich nicht vorgesehen. Daher gelte der ursprüngliche Anerkennungsbescheid weiter, so die Richter.
In welcher Form oder in welchem Umfang islamischer Religionsunterricht in Zusammenarbeit mit der Ditib in Hessen künftig wieder stattfinden soll, gaben die Richter nicht vor. Dies falle in den Verantwortungsbereich des Kultusministeriums.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Hessen steht das Rechtsmittel des Antrags auf Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof offen.
Ditib Hessen begrüßte die Entscheidung und sprach sich für eine Fortsetzung der Kooperation mit dem Land und somit für eine Rückkehr zum von 2013 bis 2020 von der Ditib mitverantworteten bekenntnisgebundenen Religionsunterricht an hessischen Schulen aus.
Kooperation beendet
Das Land Hessen hatte die Kooperation mit der Ditib zum Schuljahr 2020/21 beendet. Zur Begründung verwies das Kultusministerium auf Zweifel an der Unabhängigkeit von Ditib Hessen vom türkischen Staat.
Zuvor hatte es in Zusammenarbeit mit der Ditib in Hessen an 56 Grundschulen sowie an 12 weiterführenden Schulen islamischen Religionsunterricht gegeben. Der Bescheid zur Einrichtung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts in Kooperation mit Ditib Hessen war 2012 erteilt worden.