Ethik kein Pflichtfach an Grundschulen

Besonderer Schutz von Religionsgemeinschaften

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 16.04.2014 in Leipzig entschieden, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf Ethikunterricht in den ersten vier Klassen gibt. Ein anderes Urteil hätte für einige Länder erhebliche Kosten bedeutet.

Symbolbild Schülerinnen und Schüler im Unterricht / © Ground Picture (shutterstock)

In acht Bundesländern wird Ethik frühestens ab der fünften Klasse angeboten, in Baden-Württemberg sogar erst ab der 7. Klasse. Die Leipziger Richter argumentierten, bei der Einführung von Schulfächern verfüge der Staat durchaus über Gestaltungsfreiheit. Baden-Württemberg überschreite die Grenzen dieser Freiheit nicht, wenn es im Landesschulgesetz festschreibe, Ethikunterricht erst in den höheren Klassen anzubieten. Zudem sei Ethik anders als das Fach Religion nicht durch das Grundgesetz vorgeschrieben. Eine verfassungswidrige Benachteiligung gegenüber Schülern, die am Religionsunterricht teilnehmen, liege insofern nicht vor.

A usdrücklich hoben die obersten Verwaltungsrichter hervor, dass das Grundgesetz die Religionsgemeinschaften in besonderer Weise schütze und privilegiere. Dies sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Geklagt hatte eine Mutter dreier konfessionsloser Kinder aus Baden-Württemberg auf die Einführung von Ethikunterricht bereits in der Grundschule - als Alternative zum Religionsunterricht.