Ethikrat-Vorsitzende für Recht auf Nichtwissen über Erbgut

Auch Ungeborene haben Rechte

Eltern, die genetische Krankheiten vererben können, wollen immer häufiger ihr Ungeborenes untersuchen lassen. Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Christiane Woopen, hat dafür Verständnis und verweist dennoch auf das Recht auf "Nichtwissen über das Erbgut".

 (DR)

Angesichts der immer öfteren Gentests an Schwangeren hat die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Christiane Woopen, ein Recht auf Nichtwissen der genetischen Abstammung auch für Ungeborene gefordert. "Es gibt ein Recht auf Wissen und eines auf Nichtwissen. Darüber hinaus gibt es ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung", sagte Woopen der in Berlin erscheinenden "tageszeitung" (Samstag).

Entscheiden dürfen

Es müsse jedem Menschen selbst überlassen bleiben, ob er seine genetische Ausstattung kennen möchte, betonte die Medizinethikerin. "Das heißt, entscheiden zu dürfen, wer sonst noch informiert werden darf. Diese Rechte aber würden hinfällig, wenn man schon vor der Geburt oder im Kindesalter alles untersuchte. Wir Erwachsene würden uns untereinander niemals zubilligen, einen anderen ohne dessen Einwilligung untersuchen zu dürfen. Dieser Grundsatz muss mit Blick auf sein späteres Leben auch schon für das Ungeborene gelten", so Woopen.

Kein Recht, das Kind zu untersuchen

Die Philosophin nannte es sinnvoll, die Grenze selbst dann hart zu ziehen, wenn die Eltern große Angst davor hätten, ihren Kindern ein hohes Risiko für bestimmte Krankheiten wie Brustkrebs oder Darmkrebs zu vererben. "Selbstverständlich habe ich großes Verständnis dafür, dass in Familien, in denen es eine solche Erkrankung gibt, die Angst davor ganz erheblich und belastend sein kann. Und doch können Eltern daraus meines Erachtens nicht das Recht ableiten, ihr Kind untersuchen zu dürfen", betonte Woopen.


Quelle:
KNA