Die Billigung erfolgte trotz scharfer Kritik der Opposition und des Europarates. Kritiker fürchten um die Unabhängigkeit der Justiz. Die Venedig-Kommission, die die Staaten des Europarates verfassungsrechtlich berät, bekräftigte diese Sorge am Freitag. Der Sprecher der EU-Kommission bezog sich auf diese Äußerungen der Venedig-Kommission. Die Brüsseler Behörde hatte bereits im Januar 2016 ein Verfahren wegen möglicher Verstöße gegen das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in Polen eröffnet. Seitdem wurden die Ermahnungen aus Brüssel immer nachdrücklicher, was die rechtskonservative Regierung in Warschau aber nicht von weiteren Justizreformen abhielt.
Ein möglicher nächster Schritt wäre ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags. Auf Vorschlag der Kommission könnte eine Vier-Fünftel-Mehrheit der EU-Staaten zunächst feststellen, dass die Gefahr eines Verstoßes gegen Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit gegeben ist. Dass tatsächlich ein "ernster und dauerhafter" Verstoß gegen diese Prinzipien vorliegt, können die EU-Staaten - mit Ausnahme des betroffenen Landes - dann nur einstimmig beschließen. Ungarn hat allerdings bereits angekündigt, dagegen zu stimmen. (dpa)