Die Todesstrafe bewirke keine Abschreckung vor Straftaten, betonten der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell und Europarats-Generalsekretärin Marija Pejcinovic Buric in einer gemeinsamen Erklärung am Sonntag. Armenien und Aserbaidschan forderten sie auf, als letzte beiden der 46 Mitgliedsstaaten des Europarats dem entsprechenden Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention beizutreten. Anlass der Äußerung ist der Europäische Tag und Welttag gegen die Todesstrafe, der am Montag (10. Oktober) begangen wird.
Borrell und Pejcinovic Buric verurteilten die kürzlich in der besetzten ukrainischen Stadt Donezk verhängten Todesurteile; diese seien auch mit dem Völkerrecht unvereinbar. Weiter kritisierten die Vertreter von EU und Europarat eine Änderung des belarussischen Strafgesetzbuchs, die die Todesstrafe nun auch für "versuchte terroristische Handlungen" erlaubt. Zudem forderten sie Singapur, Iran, Saudi-Arabien sowie weitere Länder mit einer steigenden Zahl von Hinrichtungen auf, "sich dem weltweiten Trend anzuschließen und von der Anwendung dieser unmenschlichen Strafe abzusehen".
Vergangenes Jahr wurden noch in 18 Staaten, einer Minderheit von 9 Prozent der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, Hinrichtungen vollstreckt. Kasachstan ratifizierte 2021 das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, das auf ein Ende der Todesstrafe abzielt. Papua-Neuguinea, die Zentralafrikanische Republik und Äquatorialguinea schafften 2022 die Todesstrafe ab.