EuGH: Kündigung wegen Wiederheirat kann Diskriminierung sein

 (DR)

Die Kündigung eines Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus wegen Wiederheirat kann eine "verbotene Diskriminierung" aufgrund der Religion darstellen. Die Anforderung, dass ein katholischer Chefarzt den "heiligen und unauflöslichen Charakter" der Ehe beachte, erscheine nicht als gerechtfertigte berufliche Anforderung, heißt es in einem vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg veröffentlichten Urteil. Im vorliegenden Fall müsse jedoch das deutsche Bundesarbeitsgericht entscheiden.

Geklagt hatte ein katholischer Arzt, der von einem katholischen Krankenhaus in Düsseldorf gekündigt worden war, weil er nach einer Scheidung wieder standesamtlich geheiratet hatte. (kna/Stand 11.09.2018)