EuGH zur Kündigung von katholischem Chefarzt

 (DR)

Der Chefarzt eines katholischen Düsseldorfer Krankenhauses 2005 hatte sich scheiden lassen. Als er 2008 eine neue Partnerin standesamtlich heiratete, kündigte ihm der kirchliche Arbeitgeber. Das Argument: Eine Weiterbeschäftigung sei ausgeschlossen, da er mit der Wiederverheiratung einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß gegen die kirchlichen Grundsätze begangen habe.

Der Arzt klagte. In den Vorinstanzen und beim Bundesarbeitsgericht (BAG) bekam er zunächst Recht. In dem vorliegenden Fall habe die Klinik dem katholischen Chefarzt gekündigt, während evangelische Chefärzte nach einer zweiten Ehe nicht entlassen wurden, erklärte das BAG. Das Bundesverfassungsgericht hob dessen Urteil aber mit Blick auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen auf. Das BAG wandte sich daraufhin an den EuGH.

(epd, 27.2.18)