Die Evangelische Kirche im Rheinland ist mit 2,74 Millionen Protestanten die zweitgrößte der 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland. Sie erstreckt sich zwischen Niederrhein und Saar über das Gebiet der ehemaligen preußischen Kirchenprovinz Rheinland. Die 739 Gemeinden, die in 38 Kirchenkreisen zusammengeschlossen sind, liegen in vier Bundesländern: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Hessen.
Der Präses ("Vorsitzender") ist leitender Geistlicher: Er hat den Vorsitz in der Landessynode, die ihn für acht Jahre wählt, und in der Kirchenleitung inne. Außerdem repräsentiert er die Kirche nach außen. Amtsinhaber ist der Wuppertaler Theologe Manfred Rekowski.
Aufgebaut ist die rheinische Kirche nach der presbyterial-synodalen Ordnung, die eine demokratische Organisation von unten nach oben vorsieht. Laienbeteiligung und Selbstverwaltung gehören zu den wesentlichen Elementen. Oberstes Entscheidungs- und Gesetzgebungsorgan ist die Landessynode, die in der Regel einmal im Jahr tagt. Sie bestimmt die Geschicke der Landeskirche und wählt den Präses sowie die 15 weiteren Mitglieder der Kirchenleitung.
Neben den jährlichen ordentlichen Tagungen finden bei besonderem Bedarf außerordentliche Landessynoden statt. So tagte das Gremium am Samstag in einer Sondersitzung in Hilden, um sich mit der finanziellen Situation der Landeskirche zu befassen.
Die Kirchenleitung bildet das Präsidium der Landessynode und leitet die Kirche zwischen den jährlichen Synoden. Die Bezeichnung "Präses" für das oberste Hirtenamt gibt es außer im Rheinland nur noch in der Evangelischen Kirche von Westfalen. In anderen Landeskirchen heißen die leitenden Geistlichen meist Bischof oder Kirchenpräsident, in Lippe lautet die Bezeichnung Landessuperintendent und in Bremen Schriftführer.