Ex-Ditib-Imame setzen sich mit Klage nicht durch

Zweifel am Arbeitsverhältnis

Zwei Imame haben sich mit ihrer Klage auf Weiterbeschäftigung in Ditib-Moscheen nicht durchsetzen können. Das Kölner Amtsgericht traf am Freitag in der Sache noch keine Entscheidung – zweifelte aber das Arbeitsverhältnis an.

Klägeranwalt Tuncay Karaman / © Henning Kaiser (dpa)
Klägeranwalt Tuncay Karaman / © Henning Kaiser ( dpa )

Das Gericht bekundete in den Verhandlungen große Zweifel an der Position der Religionsgelehrten, dass zwischen ihnen und dem deutsch-türkischen Moscheeverband überhaupt ein Arbeitsverhältnis bestanden habe.

Das Gericht folgte weitgehend den Einlassungen des Ditib-Anwalts, Mehmet Günet. Die von der türkischen Religionsbehörde Diyanet bezahlten Imame hätten vom Moscheeverband keine Weisungen im arbeitsrechtlichen Sinne erhalten, argumentierte er. Damit habe auch kein Beschäftigungsverhältnis bestanden. Für die Amtsenthebung sei die türkische Religionsbehörde Diyanet verantwortlich. Die Imame waren am 15. August 2016, also einen Monat nach dem Putschversuch in der Türkei, durch Ministererlass der türkischen Republik ihrer Ämter enthoben worden (Az. Ca 7863/16 und 1 Ca 7864/16).

Die Imame aus Zell und Rheinfelden in Baden-Württemberg waren laut dem Vorsitzenden Richter Christian Ehrich zwar an Moscheen tätig, die sich im Eigentum der Ditib befinden. Dies sei aber der einzige Schnittpunkt zwischen den Imamen und dem Moscheeverband gewesen.

Offenbar kein schriftlicher Arbeitsvertrag

Zwischen der Ditib und den Imamen gebe es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, was ein Problem sei. Und die vom Anwalt der Geistlichen angeführten Belege für ein arbeitsrechtliches Verhältnis oder eine Arbeitnehmerüberlassung seien sehr dürftig. So belegten Rundschreiben des Ditib-Bundesvorstands an einen großen Verteiler keine für ein Arbeitsverhältnis übliche Weisungsgebundenheit; dazu seien persönliche adressierte Dokumente erforderlich. Die Entscheidung soll am 7. April verkündet werden.

An der Verhandlung nahmen die beiden Imame nicht persönlich teil. Sowohl der Ditib-Rechtsbeistand als auch der aus Bremen stammende Anwalt der Imame, Tuncay Karman, gaben an, über die Gründe der Entlassung nichts zu wissen. Die beiden Imame beziehen seit September kein Gehalt mehr, wie Karman am Rande des Verfahrens erläuterte. Angesichts der politisch bedrückenden Lage in der Türkei hätten sie in Deutschland einen Asylantrag gestellt.

Imame stellten Asylantrag

Günet sagte, in der Regel würden die Imame für vier Jahre von der Diyanet nach Deutschland entsandt. Den beiden Geistlichen sei von der türkischen Religionsbehörde auch nicht gekündigt worden; sie seien lediglich in ihr Heimatland zurückgerufen worden.

Die Ditib ist mit rund 900 Gemeinden der größte islamische Einzelverband in Deutschland. Der Verband steht seit Wochen in der Kritik, weil einige Ditib-Imame Informationen über angebliche Anhänger des im US-Exil lebenden Predigers Fethullah Gülen an die türkische Regierung weitergeleitet haben sollen. Die Gülen-Bewegung gilt in der Türkei als Staatsfeind. Präsident Recep Tayyip Erdogan macht sie für den gescheiterten Putsch im Juli 2016 verantwortlich.


Quelle:
KNA