Ex-Priester wegen vielfachen Kindesmissbrauchs verurteilt

Sicherungsverwahrung nicht ausgeschlossen

​Wegen sexuellen Missbrauchs hat das Landgericht Deggendorf einen katholischen Ex-Priester zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. In seinem heutigen Zustand müssten Kinder vor dem Angeklagten geschützt werden, urteilten die Richter.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger / © Armin Weigel (dpa)
Der Angeklagte mit seinem Verteidiger / © Armin Weigel ( dpa )

Der 53-Jährige wird in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht, um eine Therapie zu absolvieren. Eine anschließende Sichungsverwahrung zum Schutz der Allgemeinheit behält sich die Justiz vor. Eine Revision ist möglich.

Abgeurteilt wurden 108 Missbrauchstaten, die der gebürtige Wuppertaler zwischen 1997 und 2016 an fünf Jungen unter 14 Jahren im In- und Ausland begangen hat. Zum Schutz der Persönlichkeit des Angeklagten und minderjähriger Opferzeugen war die Öffentlichkeit weitgehend vom Prozess ausgeschlossen worden.

"Problematische Persönlichkeitszüge" aber "therapiewillig"

Der Vorsitzende Richter erklärte, mit einem umfassenden Geständnis habe sich der Angeklagte die Möglichkeit eröffnet, "irgendwann einmal wieder" ein Leben in Freiheit führen zu können. Die psychiatrische Sachverständige habe einen Therapieerfolg nicht grundlegend ausgeschlossen, auch wenn dieser zweifelhaft sei und der Weg "viele, viele Jahre" dauern werde. In seinem heutigen Zustand müssten Kinder vor dem Angeklagten geschützt werden.

Die diagnostizierte pädophile Homosexualität und weitere "problematische Persönlichkeitszüge" wie eine mangelnde Empathie für die Opfer machten dies "besonders schwierig", so der Richter. Andererseits sei der vorbestrafte Angeklagte nunmehr "therapiewillig" und habe "vielleicht zum ersten Mal in seinem Leben das Unrecht seiner Taten eingesehen".

Immer gleiche Taktik

Dem Urteil zufolge ging der Angeklagte stets nach demselben Muster vor: Er nistete sich in "strenggläubigen, teils frömmelnden Familien" ein, in denen der Vater schwach war oder völlig fehlte. Die Mütter waren mit der Erziehung der Kinder überfordert und übertrugen diese dem Priester. Dabei sei es auch "unverständlich" gewesen, warum die Familien einem Mann, den sie kaum kannten, dieses Vertrauen geschenkt hätten, das er dann so unheilvoll missbraucht habe, so der Richter.

Der Angeklagte habe in den Kinderzimmern geschlafen, seine Opfer hätten in ihrer eigenen Wohnung keine Rückzugsräume gehabt. Auch als inzwischen Erwachsene seien sie nun noch auf Jahrzehnte seelisch geschädigt und zur Aufarbeitung der Übergriffe auf professionelle Hilfe angewiesen. Dieser Umstand wiege zulasten des Angeklagten besonders schwer.

Gab sich trotz Berufsverbot als Priester aus

Wegen Sexualstraftaten an zwei pubertierenden Mädchen saß der in Polen zum Priester geweihte Mann bereits von 2003 bis 2009 in Karlsruhe im Gefängnis. In dieser Zeit entfernte ihn ein Kirchengericht in Freiburg aus dem Klerikerstand. Damit war ihm die Ausübung seines Berufes offiziell verboten. Trotzdem gab sich der Mann weiterhin als Priester aus, kleidete sich entsprechend, fälschte seinen Dienstausweis und benutzte einen anderen Namen.

Vor seiner Festnahme im Herbst 2016 hatte sich der Mann das Vertrauen eines Pfarrers in Niederbayern erschlichen und wohnte für mehrere Monate mit seiner Mutter in einem Pfarrhof im Landkreis Deggendorf. Von dort aus machte er sich als Aushilfsseelsorger an weitere Opfer heran.


Quelle:
KNA