Er halte es für einen "Trugschluss", angesichts von Debatten um Kopftücher, islamischen Religionsunterricht oder Kreuze in Schulen und Amtsstuben, das Staatskirchenrecht verschärfen zu wollen, sagte Papier am Mittwochabend in Erfurt. "Der deutsche Säkularstaat hat ein berechtigtes Interesse an der religiösen Vitalität und Vielfalt des Volkes."
Papier warnte den Staat davor, zur Wahrung des gesellschaftlichen Friedens möglichst alles Religiöse aus dem öffentlichen Raum zu verbannen: "Das wäre wohl eher eine Konfliktverdrängungsstrategie." Zugleich betonte der frühere Verfassungsrichter die Unabdingbarkeit der Neutralität des Staates in Religionsfragen: "Sonst könnte er seiner Aufgabe als Friedensgarant nicht mehr gerecht werden."
Kreuzerlass verletzt Neutralitätsgebot
Den seit vergangenem Juni geltenden bayrischen Kreuz-Erlass, mit dem die Landesregierung alle Landesbehörden zur Aufhängungen von christlichen Kreuzen im Eingangsbereich verpflichtet, bezeichnete Papier als "eine objektive Verletzung des Neutralitätsgebotes des Staates". Allerdings sei es keine Grundrechtsverletzung, "da ich als Bürger kein Recht darauf habe, von christlichen Symbolen verschont zu werden".
Papier, der von 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts war, äußerte sich im Rahmen der von Bistumsakademie und Katholisch-Theologischer Fakultät organisierten "Erfurter Kreuzganggespräche".
Die dreiteilige Reihe steht dieses Jahr unter dem Thema "Nun sag, wie hast du's mit der Religion". Am 22. Mai referiert der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, in diesem Rahmen zur Frage: "Was können die Kirchen dem Staat anbieten?"