Der Evangelische-theologische Fakultätentag verabschiedete am Samstag auf seiner Plenarversammlung in Münster eine Rahmenverordnung für ein berufsbegleitendes Theologiestudium. Die Reform sei nötig, weil sich in der evangelischen Kirche ein Theologenmangel abzeichne, sagte der Vorsitzende des Fakultätentages, Professor Wolfram Kinzig von Universität Bonn.
In der neuen Rahmenordnung ist der Erwerb eines "Master of Divinity" vorgesehen. Mit diesem Masterstudiengang, der sowohl berufsbegleitend als auch in Vollzeit absolviert werden kann, soll Menschen in einem späteren Lebensstadium der Zugang zum Pfarrdienst ermöglicht werden. Zugangsvoraussetzungen für diesen Studiengang sind ein abgeschlossenes Bachelorstudium und eine fünfjährige Berufserfahrung in einem kirchennahen Bereich, etwa als Diakon oder Kirchenjurist.
Sprachliche Voraussetzungen
Außerdem sind für die Zulassung Sprachkenntnisse in Hebräisch und Griechisch auf dem Niveau des Hebraicums und des Graecums erforderlich. "Auf die biblischen Ursprachen wollten wir nicht verzichten", sagte Kinzig. "Alle Pfarrer sollen die Heilige Schrift in ihrer Ursprache lesen können". Lateinkenntnisse müssen die Bewerber nach dem Kompromiss, um den heftig gerungen wurde, nicht mehr nachweisen. Die Texte des Reformators Martin Luther könnten dann allerdings nur noch in Übersetzungen gelesen werden, erläuterte Kinzig. "Darauf haben wir uns mit Not einlassen können."
Die Studienzeit des Masterstudiengangs ist gegenüber dem grundständigen Theologie-Vollstudium, das fünf bis sechs Jahre dauert, erheblich reduziert. Berufsbegleitend soll er mindestens sechs, in Vollzeit nur vier Semester dauern. Allerdings sollen die "Master of Divinity" berufsbegleitend weitere wissenschaftlich-theologische Kenntnisse erwerben. Wie diese Phasen nach dem Masterstudiengang gefüllt werden, soll nach Kinzigs Worten mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und ihren Gliedkirchen besprochen werden.
Keine "Zwei-Klassen-Gesellschaft"
"Wir haben die Kirchen gebeten, uns Modelle vorzustellen, wie die wissenschaftliche Nachbildung aussehen soll", sagte Kinzig. Es dürfe keine "Zwei-Klassen-Gesellschaft" geben, sondern am Ende des alternativen Ausbildungsweges müsse "ebenfalls ein vollwertiger Pfarrer stehen". Der Beschluss des Fakultätentages ist für alle 19 evangelisch-theologischen Fakultäten an deutschen Universitäten und die beiden Kirchlichen Hochschulen Wuppertal/Bethel und Neuendettelsau verbindlich und Grundlage für deren Prüfungsordnung.
Derzeit gibt es nur an zwei staatlichen Universitäten, in Marburg und Heidelberg, berufsbegleitende Theologie-Studiengänge. Die Absolventen werden jedoch nicht von allen Landeskirchen für das Vikariat zugelassen. Der Grund sind Zweifel daran, ob die Quereinsteiger das gleiche fachliche Niveau mitbringen wie Vollzeit-Studierende. Die nun beschlossene Rahmenstudienordnung ebnet den Weg für weitere berufsbegleitende Theologie-Studiengänge.