Die Justiz hat in den vier Jahren des Bestehens der islam- und ausländerfeindlichen Pegida-Bewegung in Dresden knapp 200 Ermittlungsverfahren gegen Teilnehmer und Redner der Demonstrationen geführt. Das geht aus einer am Freitag veröffentlichten Antwort des sächsischen Justizministeriums auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten André Schollbach (Linke) hervor.
Bei jeweils 25 Fällen geht es demnach um gefährliche Körperverletzung oder das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. 18 Ermittlungsverfahren wurden wegen Beleidigung und 11 wegen Volksverhetzung eingeleitet. Zudem gibt es Ermittlungen wegen Raubes, Landfriedensbruchs, Sachbeschädigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung oder Nötigung.
Schollbach sagte: "Nicht nur der Anführer von Pegida ist ein mehrfach vorbestrafter Krimineller, auch Redner und Teilnehmer haben zahlreiche zum Teil schwerwiegende Straftaten begangen." Die Vielzahl an Gewaltdelikten und die große Zahl von Straftaten gegen die öffentliche Ordnung verdeutlichten den demokratiefeindlichen Charakter von Pegida. (Quelle: dpa / Stand: 20.10.18)