18 katholische Pfarreien im Bistum Essen haben insgesamt 5,8 Millionen Euro an Steuern nachbezahlt. Einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft seien Fehler in den Steuererklärungen der vergangenen 13 Jahre aufgefallen, teilte das Ruhrbistum am Dienstag in Essen mit. Vor allem hätten die Gemeinden Leistungen von Steinmetzen und Friedhofsgärtnern in ihren Rechnungen nicht wie erforderlich ausgewiesen und versteuert. Pro Pfarrei, Jahr und Steuerart seien durchschnittlich Steuern im vierstelligen Bereich falsch bewertet worden. Die Gemeinden hätten das Geld Anfang dieser Woche an die Finanzverwaltung nachgezahlt. Zum Ruhrbistum zählen insgesamt 42 Pfarreien.
Maßnahmen gegen Fehler
Um Fehler in Zukunft zu vermeiden, habe das Bistum mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht. Unter anderem würden Strukturen angepasst und Mitarbeitende geschult.
Das Bistum selbst hatte bereits vergangenen September 5,8 Millionen Euro - zufälligerweise dieselbe Summe wie nun die Pfarreien - an den Fiskus nachgezahlt. Im Rahmen eines von der Diözese angestoßenen Projekts zu neuen Umsatzsteuerregeln, die ab 2023 gelten, waren Fehler in den Steuererklärungen von 2008 bis 2017 aufgefallen. Daraufhin ließ das Bistum auch seine Kirchengemeinden und Gemeindeverbände auf Steuerfehler überprüfen.
Fehler fielen bei Vorbereitungen auf
Ab dem 1. Januar 2023 sind Körperschaften des öffentlichen Rechts - darunter auch kirchliche Einrichtungen - umsatzsteuerpflichtig. Dann müssen zum Beispiel Gemeinden auf alle Verkäufe bei Pfarrfesten Mehrwertsteuer erheben und diese ans Finanzamt weiterreichen, was bislang nicht der Fall war. Um diese Änderungen vorzubereiten, ließ das Bistum seine Bereiche und Abteilungen sowie kirchliche Schulen und Bildungshäuser überprüfen, wobei die Fehler zuerst auffielen.