Die Bundesregierung will das Verfahren vereinfachen, mit dem Flüchtlinge registriert und mit Ausweispapieren versorgt werden. Derzeit gelten noch die folgenden Regeln:
BÜMA: Kommt ein Asylsuchender in Deutschland an, muss er sich bei der Ausländerbehörde oder der Polizei melden. Dort - oder in einer Aufnahmeeinrichtung - erhält er eine "Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender", kurz Büma. Auf dem Dokument befinden sich Angaben zur Person und ein Foto des Asylsuchenden.
BAMF: Spätestens nach zwei Wochen muss er sich bei einer der Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einfinden. Hier werden Personalien erfasst und Fingerabdrücke genommen, zudem kann er hier seinen Antrag auf Asyl stellen.
NEUREGELUNG: Die Schritte 1 und 2 sollen nach dem Willen der Bundesregierung weitgehend zusammengefasst werden: Der Asylsuchende wird gleich beim ersten Kontakt mit deutschen Behörden erkennungsdienstlich behandelt. Seine Fingerabdrücke, ein Foto und persönliche Angaben, darunter auch berufliche Qualifikationen und der Impfschutz, sollen zentral gespeichert werden. So sollen Doppelregistrierungen und Identitätsmissbrauch vermieden werden.
Danach erhält der Betreffende in einer Aufnahmeeinrichtung oder einer Außenstelle des BAMF einen sogenannten Ankunftsnachweis. Das auch "Flüchtlingsausweis" genannte Papier enthält unter anderem ein Foto und eine Nummer, unter der die persönlichen Angaben gespeichert wurden. (dpa)