Für die vorläufige Unterbringung in den Kreisen, in der die Flüchtlinge bis zum Bescheid über ihren Asylantrag bleiben, reicht das Land in diesem Jahr 1,6 Milliarden Euro vom Bund an die Kommunen weiter.
Die Kreise erhalten daraus pro Jahr 8040 Euro pro Flüchtling, um die Kosten für Wohnen in Heimen, Lebensunterhalt und medizinische Versorgung decken zu können. Hinzu kommen Kosten für Sprachkurse, psycho-soziale Betreuung der Flüchtlinge, Hausmeister und Sicherheitspersonal in Höhe von rund 1000 Euro pro Jahr.
In einem dritten Schritt kommen die Flüchtlinge in die Gemeinden in eigene Wohnungen. Dies sieht das Land als reine Aufgabe der Kommunen an. Der Städtetag pocht zumindest auf etwa 1000 Euro pro Flüchtling und Jahr vom Land, um die Kosten besser schultern zu können.
Dennoch - so heißt es aus dem Finanzministerium - unterstütze das Land die Städte und Gemeinden mit zusätzlichen Vorbereitungsklassen für Flüchtlingskinder, Schulsozialarbeit, Sprachkursen und einem Wohnbauprogramm. Das Ressort von Edith Sitzmann (Grüne) gibt als Ausgaben für Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen für 2016 eine Summe von 2,25 Milliarden Euro an.