Flüchtlingspakt mit der Türkei

Tauschhandel

Im Zentrum EU-Flüchtlingspaktes mit der Türkei steht ein Tauschhandel. Die EU schickt Flüchtlinge und andere Migranten, die ab dem 20. März illegal in Griechenland eingereist sind, ab dem 4. April zurück in die Türkei.

Symbolbild Flüchtlinge unterwegs / © Lumiereist (shutterstock)
Symbolbild Flüchtlinge unterwegs / © Lumiereist ( shutterstock )

Ausgenommen sind Asylsuchende, die nachweisen können, dass sie in der Türkei verfolgt werden. Für jeden zurückgeschickten syrischen Flüchtling darf ebenfalls ab dem 4. April ein anderer Syrer aus der Türkei legal und direkt in die EU einreisen. Bis zu 72 000 Menschen könnten auf diese Weise Aufnahme in Europa finden.

Die EU hat im Rahmen des Flüchtlingspaktes außerdem drei Milliarden Euro bereitgestellt, damit die Türkei die Lebensbedingungen von geflüchteten Syrern im eigenen Land verbessert. Weitere drei Milliarden Euro hat die EU in Aussicht gestellt. 

Quelle:
dpa