Was will die Bundesregierung mit ihrem Vorstoß erreichen?
Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern haben in der Regel kein Recht auf Asyl. Ihre Asylanträge können schneller bearbeitet werden. In der Praxis hält sich dieser Zeitgewinn zwar in Grenzen, wie Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen. Die Einstufung als "sicher" entfaltet aber schon eine gewisse Signalwirkung. In den Herkunftsländern spricht sich herum, dass die Chance auf Asyl in Deutschland gering ist, so dass sich langfristig weniger Menschen dorthin auf den Weg machen.
Welche Argumente werden da ins Feld geführt?
In Tunesien, Marokko, Algerien und Georgien herrscht kein Krieg. Nach Einschätzung der Bundesregierung wird in diesen vier Staaten nicht systematisch gefoltert. Neue Migranten aus den Maghreb-Staaten, die ohne Visum kamen, sind in den vergangenen Jahren deutlich häufiger straffällig geworden als Zuwanderer aus Konfliktregionen wie Syrien oder Afghanistan. Abschiebungen in die Maghreb-Staaten sind oft sehr aufwendig.
Warum ist Georgien jetzt auch dabei?
Das hat mit dem Wegfall der Visumspflicht für Bürger des Landes zu tun. Seit Ende März 2017 können Georgier leichter in die Europäische Union reisen. Doch viele nutzen die neue Freiheit, um hierzulande Asylanträge zu stellen. Unter ihnen sind nach Angaben der Sicherheitsbehörden auch etliche Mitglieder von Banden, die Einbrüche verüben. In einer aktuellen Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken verweist die Bundesregierung auch auf Reformen des georgischen Rechtssystems sowie auf Verbesserungen bei den Menschenrechten. Die Opposition, heißt es, könne in Georgien ungehindert agieren.
Wie viele Menschen würde die Gesetzesänderung betreffen?
Das ist schwer zu sagen. Denn ein nicht unerheblicher Teil der jungen Maghrebiner taucht in der Asylstatistik nicht auf, weil sie entweder gar keinen Asylantrag stellen oder erst Jahre nach der Einreise. Nur sehr wenige Menschen aus diesen Staaten erhalten in Deutschland Schutz. Die sogenannte Gesamtschutzquote für Algerier lag 2017 bei 4,3 Prozent. Von den Marokkanern erhielten 4,4 Prozent Schutz. Bei den Antragstellern aus Georgien waren es 2,1 Prozent, bei Tunesiern sogar nur 0,7 Prozent. (dpa/Stand 18.07.2018)