"Kein Mensch darf einen anderen wie ein Objekt behandeln", lautet die Überschrift einer am Montag in Paris veröffentlichten Stellungnahme der Bischofskonferenz. Darin betonen die Geistlichen, dass der Respekt vor dem Leben bei dem Gesetzesvorhaben Priorität haben sollte.
Der Senat hatte den Gesetzesvorschlag zuletzt dahingehend erweitert, dass Präimplantationsdiagnostik auch auf Chromosomenabweichungen ausgeweitet werden kann. Damit könnten Paare künftig entscheiden, Embryos mit Down-Syndrom nicht einpflanzen zu lassen. Die Bischöfe kritisierten diesen Schritt. "Ein Kind ohne jede genetische Abweichung zu wollen, ist nicht nur eine Illusion, es würde auch unsere Menschlichkeit 'entmenschlichen'!", heißt es in der Stellungnahme.
Im Herbst hatte die Nationalversammlung über eine erste Fassung der Bioethikreform abgestimmt. Ab 21. Januar diskutiert das Plenum des Senats über den Gesetzentwurf.