Diskussion um Frauen bei der Papstwahl

Frau Kardinälin?

Sollten Frauen den Papst mitwählen? Die Theologin Anne-Marie Pelletier schlägt das in der Zeitschrift "La Croix" vor. Vatikanexperte Ulrich Nersinger hält das nicht für ausgeschlossen, schließlich gab es schon früher Laien als Kardinäle.

Kardinäle sind nach dem Papst die höchsten Würdenträger der Kirche / © Harald Oppitz (KNA)
Kardinäle sind nach dem Papst die höchsten Würdenträger der Kirche / © Harald Oppitz ( KNA )

DOMRADIO.DE: Wie definiert man eigentlich einen Kardinal?

Ulrich Nersinger (Vatikanexperte): Wenn wir den Begriff Kardinal hören, denken wir an einen hohen Würdenträger. Manche denken auch eine bestimmte Weihe in der katholischen Kirche, was es aber nicht ist. Der Kardinal ist ein Ehrentitel. Es ist ein Titel, der sich aus dem römischen Klerus ergeben hat und heute das Gremium bildet, das den Papst berät und dessen allerwichtigste Aufgabe die Wahl eines neuen Papstes ist.

DOMRADIO.DE: Also kein Weiheamt, und auch keine konkreten Aufgaben?

Nersinger: Es ist kein sakramentales Amt in der Kirche, sondern es ist ein reines kirchenrechtliches Amt.

DOMRADIO.DE: Bis ins 19. Jahrhundert findet man auch Einzelfälle von Laien, die zu Kardinälen ernannt wurden.

Nersinger: Heute gibt es die klassische Einteilung des Kardinalskollegiums in Kardinaldiakone, Kardinalpriester und Kardinalbischöfe. Aber in der Vergangenheit, über viele Jahrhunderte hinweg, hatten wir Kardinäle, die keines dieser drei Ämter empfangen haben, die noch nicht einmal Diakone waren, die entweder nur Subdiakone waren oder sogar gar keine dieser Weihen hatten. Meistens hatten sie eine so genannte "niedere Weihe", wie sie ja vor dem Konzil noch üblich waren. Aber es gibt natürlich auch Kardinäle, wo wir ziemlich sicher sind, dass sie keine einzige Weihe-Stufe eingenommen haben.

DOMRADIO.DE: Was wiederum ein Argument für die Ernennung weiblicher Kardinäle wäre?

Nersinger: Das war damals natürlich nicht die generelle Praxis. Man hat natürlich schon immer danach gestrebt, dass der Betreffende zumindest die Diakonatsweihe empfing. Aber es gibt auch aus der jüngeren Vergangenheit Beispiele. Wir haben einen deutsch-italienischen Kardinal Theodulf Mertel, der 1899 gestorben ist. Der ist zum Kardinal erhoben worden, 1858, ohne dass er eine dieser Weihen hatte. Die Weihe hat er dann erst nach der Erhebung durch den Papst empfangen.

DOMRADIO.DE: Wie kommt so etwas zustande? Wieso wählt sich ein Papst solche Leute aus?

Nersinger: Weil damals viele Würdenträger, vor allem in der Renaissance, aber auch in der Barockzeit, keine Kleriker waren, oder nur mit diesen geringeren Weihestufen versehen. Viele Mitarbeiter in der engsten Umgebung des Papstes auch. Die stammten oft aus dem Adel oder strebten auch gar keine Weihe an. Dann stiegen sie aber an der Kurie doch immer höher, auch durch ihre Qualifikation.

Ab einem gewissen Punkt war es dann doch vernünftig, dass sie eine Weihestufe empfingen. Aber man hat das nicht konsequent durchgeführt. Es gibt eine ganze Reihe berühmter Kardinäle, die über das Diakonat nicht hinausgekommen sind. Denken wir an diese berühmten Kardinalstaatssekretäre Consalvi und Antonelli, die ja wirklich Großartiges in der Kirche geleistet haben.

DOMRADIO.DE: Das wäre dann doch aber wieder ein Argument, dass man auch qualifizierte Frauen in das Beratergremium des Papstes holen kann.

Nersinger: Ja, man müsste wirklich hier Überlegungen anstellen. Aber man muss natürlich auch sehen, dass das Kardinalskollegium natürlich auch, im Grunde zumindest, als Fiktion, den Klerus der Diözese Rom stellt, die den Bischof von Rom, also den Papst, wählt. Und da haben wir dann natürlich Schwierigkeiten. Wie ordnen wir dann in das Kardinalskollegium eine Frau ein?

Was das Konklave selbst betrifft, wäre es durchaus möglich, dass man zu den Kardinälen andere Gruppierungen hinzuzieht. Papst Paul VI. hat zum Beispiel überlegt, ob man die katholischen Patriarchen, also die Patriarchen des Orients, die mit Rom verbunden sind, in voller Gemeinschaft stehen, mit in das Kardinalskollegium nimmt. Davon ist man dann aber insoweit abgerückt, dass man das nicht gemacht hat. Aber man hat sie dann doch wiederum aufgenommen in dieses Kollegium, indem man die zu Kardinälen gemacht hat.

Will man nun aber Frauen hinzunehmen, ist das schon eine gewisse Schwierigkeit. Aber auch hier: In der Vergangenheit hat man auch das bei großen kirchlichen Versammlungen überlegt. Bei Synoden und Konzilien gab es durchaus im Mittelalter die Überlegung, ob man damals die recht mächtigen und sehr einflussreichen Reichsäbtissinnen hinein nehmen sollte, die ja nun auch wirklich einen Status hatten, der fast einem Bischof gleichkam. Es gibt auch Berichte, zum Beispiel, dass diese Äbtissinnen dann so eine kleine Krone trugen, die der Mitra nachempfunden war. Sie haben ja bis zum heutigen Tag alle einen Hirtenstab, und es gab sogar Berichte, dass das man bei gewissen Feiern ein Gestell neben der Äbtissin hatte, wo eine Mitra draufstand. Aber natürlich gibt es die Überlegung, ob man neben den Kardinälen zum Konklave andere Gruppen hinzuzieht.

DOMRADIO.DE: Das hat ja auch Kardinal Kasper 2016 schon mal ins Gespräch gebracht. Es wäre also einfacher, der Definition des Konklaves über die Kardinäle hinaus zu erweitern, als den Kardinalsbegriff an sich abzuändern. Ist das richtig?

Nersinger: Ja. Dem kann man zustimmen. Die Überlegung ist durchaus richtig: Frauen zu Kardinälen zu machen, ist eben doch durch die Identifikation mit der Weihe, zumindest der fiktiven Identifikation mit der Weihe, etwas schwierig. Und natürlich auch in praktischen Sachen. Wie soll dann eine Kardinälin aussehen? Was soll sie tragen? Das sind zwei sekundäre Sachen. Aber all diese Überlegungen muss man mit hinein nehmen. Aber Frauen, oder ein bestimmtes Gremium mit Frauen und Männern, mit Laien, zum Konklave hinzuzunehmen, wäre eine legitime Überlegung, zumal ja die Wahl eines Papstes dem kirchlichen Recht unterliegt und nicht göttlichen Rechts ist.

Aber es ist natürlich immer zu beachten, dass der Papst in erster Linie der Bischof von Rom ist und dass der Bischof ja vom Klerus gewählt wird, obwohl natürlich uns die Geschichte gezeigt hat: Im ersten Jahrtausend, dass an der Wahl auch das Volk beteiligt war, dass der Adel beteiligt war - und eben nicht nur zustimmend, sondern auch wirklich an der Wahl teilnahm.

DOMRADIO.DE: Und das müsste dann Papst Franziskus in den Richtlinien für die Wahl seines Nachfolgers festlegen?

Nersinger: Er kann Regeln aufstellen, so wie er es eigentlich will, nicht an frühere Modelle gebunden, da die Papstwahl eben nicht göttlichen Rechts ist. Es gab ja auch in der Vergangenheit Überlegungen, die Papstwahl anders zu gestalten. Ich darf daran erinnern, dass man in der Renaissance, zu Zeiten der Borgia, die Angst hatte, dass das Papsttum zu einer Dynastie wird. Das wäre zwar ungewöhnlich gewesen, vielleicht auch verheerend, aber es hätte durchaus im legitimen Handeln des Papstes gelegen.

Das Gespräch führte Renardo Schlegelmilch.


Hände von Kardinälen / © Katharina Ebel (KNA)
Hände von Kardinälen / © Katharina Ebel ( KNA )

Ulrich Nersinger / © privat
Ulrich Nersinger / © privat
Quelle:
DR