Frauen auf dem Weg nach oben

50 Jahre Gleichberechtigungsgesetz

Ohne das Einverständnis des Ehemannes darf eine Frau nicht arbeiten. So schrieb es das Gesetz noch bis 1958 vor. Erst vor 50 Jahren, am 1. Juni 1958, trat das "Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts" in Kraft. Doch eine volle Gleichberechtigung scheint gerade im beruflichen Leben noch nicht erreicht - das zeigen aktuelle Debatten über unterschiedliche Löhne bei Männern und Frauen.

 (DR)

Frauen verdienen in Deutschland in vergleichbaren Positionen im Durchschnitt 22 Prozent weniger als männliche Kollege und in Führungsetagen sind sie selten zu sehen.

Das Leitbild der Hausfrauenehe habe auch nach der Gesetzesänderung 1958 unverändert gegolten, erläutert die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Irmingard Schewe-Gerigk. Auch heute seien viele Frauen von der eigenen Existenzsicherung immer noch "weit entfernt, vor allem, sobald sie Kinder bekommen", betont Schewe-Gerigk. Die Folge seien niedrige Erwerbs- und hohe Teilzeitquoten von Müttern.  

Im Familienrecht hat die rechtliche Gleichstellung zum Teil bis in die 90er Jahre hinein gedauert. Bis heute sendet die Politik widersprüchliche Signale. So unterstützt die gemeinsame steuerliche Veranlagerung von Ehepaaren tendenziell die Einverdiener-Ehe. Neuere Regelungen im Renten- und Scheidungsrecht setzen dagegen auf eine eigenen Existenzsicherung der Frau.

Frauen verdienen weniger
"Es gibt keinen Grund, warum ein Verkäufer im Durchschnitt 2052 Euro verdient, eine Verkäuferin aber nur 1656 Euro", sagte die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Ina Lenke. Arbeitgeber sollten offensiv für eine Elternzeit der jungen Väter eintreten. "Männer dürfen nicht das Gefühl vermittelt bekommen, dies schade ihrer Karriere", sagte Lenke.

Um eine partnerschaftliche Lebensweisen zu ermöglichen, fordert die Vize-Vorsitzende der Linken, Ulrike Zerhau: es müsse wieder weniger gearbeitet werden. Frauen müssten nach wie vor gegen eine «strukturelle Ungleichheit» in der Gesellschaft kämpfen. Als Gegenmaßnahme empfahl Zerhau einen »uneingeschränkten Ganztagsanspruch auf Betreuung und qualitativ hochwertige Bildung für alle Kinder» und einen Mindestlohn von wenigstens acht Euro, der besonders Frauen vor Lohndumping schütze.

Doch auch wenn noch viel zu tun bleibt. Es heute so viele gut ausgebildete Frauen, wie noch nie in der Geschichte. Ein Drittel des bundesdeutschen Kabinetts ist weiblich. Und der Frauenbewegung ist es zu verdanken, dass wir nicht nur eine Bundeskanzlerin haben, sondern dass es Richterinnen, Soldatinnen und Feuerwehrfrauen. Diese Frauen haben viel erreicht, nur oft alleine. Die größte Gruppe von Singles in Deutschland bilden heute gut ausgebildete und beruflich erfolgreiche Frauen zwischen 28 und 40 Jahren. Hoffnung sieht die WAZ in einer Männergeneration, die "lieber teure Kinderwagen fährt als teure Sportwagen." Doch es sind noch zu Wenige.

Kampfwille erlahmt
50 Jahre nach der gesetzlichen Gleichstellung von Mann und Frau vermisst die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süßmuth (CDU) bei jungen Frauen den Kampfeswillen für weitere Verbesserungen. "Offenbar sind wir so froh über das Erreichte, dass wir das Nichterreichte nicht sehen", sagte Süßmuth. "Aber wir müssen allen Generationen sagen: Nichts wird, ohne dass wir es uns auch erkämpfen und dafür eintreten und sagen 'So geht es nicht weiter'."

Die Änderungen von 1958
- Das sogenannte Letztentscheidungsrecht des Ehemannes wurde gestrichen; vorher hatte er in allen Eheangelegenheiten das letzte Wort.
- Auch die väterlichen Vorrechte bei der Kindererziehung wurden eingeschränkt
- Vor dem Gleichberechtigungsgesetz durfte er ihr Geld verwalten, sowohl das in die Ehe eingebrachte Vermögen als auch das Einkommen.
- Ohne das Einverständnis des Ehemannes durfte die Frau bis 1958 nicht arbeiten.
- Es entfiel das Recht des Ehemannes, die Arbeit seiner Frau jederzeit fristlos zu kündigen.
- Ab 1958 durfte die Frau nach der Eheschließung ihren Geburtsnamen als Namenszusatz behalten.