Die geplante Freigabe der Ladenöffnungszeiten in NRW ist am Mittwoch auf den parlamentarischen Weg gebracht worden. Der erstmals im Düsseldorfer Landtag beratene Gesetzentwurf sieht vor, dass die Geschäfte künftig montags bis samstags rund um die Uhr öffnen dürfen, der Sonn- und Feiertagsschutz soll aber nicht angetastet werden. Die schwarz-gelbe Landesregierung begründete die vorgesehene generelle Freigabe des Verkaufs an Werktagen mit veränderten Arbeits-, Lebens- und Konsumgewohnheiten der Menschen. Kritik kommt von Kirchen und Gewerkschaften. Hören Sie im domradio-Interview den Essener Weihbischof Franz Grave.
Seit Inkrafttreten des geltenden Ladenschlussgesetzes vor 50 Jahren hätten sich die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen gewandelt, so der Entwurf. Zudem biete die Änderung kleineren Händlern die Chance, sich im Wettbewerb erfolgreich zu positionieren, argumentieren CDU und FDP.
Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, das eine eigene Regelung zum Ladenschluss auf den Weg bringt. Die Zuständigkeit war mit der Föderalismusreform vom Bund auf die Länder übergegangen. Nach dem Willen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP soll die Regelung bereits zum diesjährigen Weihnachtsgeschäft in Kraft treten.
Opposition gegen Pläne
Die Opposition bekräftigte ihre Kritik an den Plänen. Die Freigabe werde keine wirtschaftlichen Vorteile für den Handel bringen, sagte SPD-Fraktionsvize Rainer Schmeltzer. Zugleich sei sie "arbeitnehmer- und verbraucherfeindlich" und schade kleinen und mittleren Betrieben.
Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Barbara Steffens, warnte, dass der Umsatz durch längere Öffnungszeiten nicht steigen werde. Zugleich kämen auf die Händler höher Personalkosten zur, oder das Personal werde ausgedünnt. Die Regelung sei zudem
familienfeindlich.
Kritik an den Plänen auch von Gewerkschaften und Kirchen
So befürchtet die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di einen weiteren Abbau von Arbeitsplätzen und familienfeindliche Arbeitszeiten. Nutznießer seien allein die großen Einzelhandels-Ketten. Die evangelischen Landeskirchen in NRW sehen ebenfalls die Familien sowie kleine und mittlere Geschäfte als Verlierer. Die katholische Kirche forderte, zur Gewährleistung des vollen Sonn- und Feiertagsschutzes müssten die Geschäfte am Vorabend früher schließen.
Freigabe der Ladenöffnungszeiten in NRW auf parlamentarischem Weg
Shoppen bis der Arzt kommt?
Die geplante Freigabe der Ladenöffnungszeiten in NRW ist am Mittwoch auf den parlamentarischen Weg gebracht worden. Der erstmals im Düsseldorfer Landtag beratene Gesetzentwurf sieht vor, dass die Geschäfte künftig montags bis samstags rund um die Uhr öffnen dürfen, der Sonn- und Feiertagsschutz soll aber nicht angetastet werden.
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