Wie die Landesregierung am Mittwoch bekannt gab, sind religiöse Versammlungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 30 Teilnehmern und unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmern ohne Antrag auf Genehmigung erlaubt.
Das Bistum Erfurt will Gottesdienste erst ab kommendem Samstagabend feiern, weil die entsprechenden Schutzmaßnahmen Sorgfalt und Zeit zur Vorbereitung benötigten, wie Generalvikar Raimund Beck erklärte. Ein Schutzkonzept wolle das Bistum an diesem Donnerstag veröffentlichen.
Ursprünglich sollten die staatlichen Beschränkungen für Versammlungen und damit auch für Gottesdienste infolge der Corona-Pandemie erst ab 3. Mai gelockert werden.
Hygiene- und Abstandsregelungen einhalten
Bedingung ist, dass die verordneten Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden. Teilnehmern mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung sowie "mit jeglichen Erkältungssymptomen" sind ausgeschlossen.
Der Veranstalter habe die erforderliche Sicherstellung der Hygienevorschriften in einem Schutzkonzept zu konkretisieren und zu dokumentieren, so die Landesregierung.
Das Nachbarland Sachsen hatte als erstes Bundesland nach fünf Wochen öffentliche Gottesdienste in geschlossenen Räumen wieder erlaubt. Sie sind dort seit Montag mit maximal 15 Teilnehmern unter Einhaltung der Hygiene-Vorschriften möglich.