Das Rörig sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch in Berlin, auch wenn der Gesetzentwurf insgesamt Verbesserungen für Gewaltopfer bringe.
Es bleibe dabei, dass Opfer die Gewalttat konkret nachweisen müssten, um einen Antrag auf Entschädigungsleistungen stellen zu können. Das sei Betroffenen sexueller Gewalt zu oft eine zu große Hürde, sagte Rörig. Damit sei die Tür zur Entschädigung verschlossen.
Auch die Härtefallregelung, die Opfer sexueller Gewalt in der Regel ausschließt, bleibe unverändert, kritisierte Rörig. Allein der Nachweis, dass Schädigungen wie etwa psychische Probleme Folge eines Missbrauchs sind, werde etwas erleichtert.
Forderung nach gesetzlich verankerter Stiftung
Der Beauftragte bekräftigte seine Forderung nach einer gesetzlich verankerten Stiftung für die Opfer sexueller Gewalt. Er hoffe nun auf das parlamentarische Verfahren, sagte Rörig. Der Gesetzentwurf zeige leider, dass offenbar kein Konsens mit den Ländern bestehe, "mehr für die Opfer von sexueller Gewalt zu tun".
Das Kabinett hatte zuvor einen Gesetzentwurf zur Reform des Entschädigungsrechts für Opfer von Gewalttaten beschlossen. Mit Verweis auf die Reform hatten es die meisten Bundesländer abgelehnt, in den Fonds für Missbrauchsopfer einzuzahlen, der beim Bundesfamilienministerium angesiedelt ist.