Fußballer Deniz Naki in der Türkei verurteilt

Freiheitsstrafe für "Terrorpropaganda"

Der ehemalige Fußball-Profi Deniz Naki ist in der Türkei zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Kommentare in sozialen Medien legte die türkische Justiz als Terrorpropaganda aus. 2016 war Naki in dem Fall noch freigesprochen worden.

Fußballer Deniz Naki / © Str (dpa)
Fußballer Deniz Naki / © Str ( dpa )

Der Fußballer Deniz Naki, ehemaliger Profispieler beim FC St. Pauli und SC Paderborn, ist wegen vermeintlicher Terrorpropaganda in der Türkei verurteilt worden. Das Gericht in der kurdischen Stadt Diyarbakir verhängte am Donnerstag eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten und 22 Tagen auf Bewährung, teilte Fabio De Masi, Europaabgeordneter der Linken, mit.

De Masi war gemeinsam mit dem Hamburger Völkerrechtler Norman Paech als Prozessbeobachter vor Ort. Dem deutsch-türkischen Fußballspieler kurdischer Abstammung wurde Terrorpropaganda für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK vorgeworfen. Naki hat die Vorwürfe bestritten.

2016 zunächst freigesprochen

Noch am 8. November 2016 war Naki vom Gericht in Diyarbakir freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft ging jedoch in Revision. Anlass für das Gerichtsverfahren waren Nakis Twitter- und Facebook-Kommentare. Nachdem sein aktueller Verein Amed SK aus Diyarbakir im Januar 2016 im Pokalwettbewerb gegen den Erstligisten Bursaspor gewonnen hatte, schrieb Naki, der Sieg sei denen gewidmet, "die bei den Grausamkeiten, die seit über 50 Tagen auf unserem Boden stattfinden, getötet oder verletzt wurden".

Hintergrund waren die Auseinandersetzungen zwischen türkischen Sicherheitskräften und der PKK im kurdischen Teil der Türkei. De Masi nannte das Urteil "bedauerlich und absurd". Naki sei von demselben Richter verurteilt worden, der ihn im vorigen Jahr vom Vorwurf der Terrorpropaganda mit Hinweis auf die Meinungsfreiheit in der Türkei freigesprochen hatte. "Offensichtlich soll das Urteil abschreckende Wirkung haben", sagte der Linken-Politiker. Naki habe jegliche Form der Gewalt stets verurteilt.


Quelle:
epd