Mit Blick auf die in der Untersuchungshaft geltende Unschuldsvermutung müssten die in den Ländergesetzen festgehaltenen Mindeststandards konsequent eingehalten werden, mahnte die Evangelische Konferenz für Gefängnisseelsorge in Deutschland nach Abschluss ihrer Jahrestagung am Dienstag in Berlin. Alle Maßnahmen in der U-Haft müssten sich an dem Ziel orientieren, persönliche und soziale Schädigungen durch die Haft zu vermeiden.
Ein entsprechender Beschluss wurde auf der 67. Jahreskonferenz der Gefängnisseelsorger am Seddiner See in Brandenburg gefasst. Er soll nun an Justizbehörden und Landeskirchen herangetragen werden. In dem Beschluss weist die Evangelische Konferenz für Gefängnisseelsorge darauf hin, dass für die Untersuchungshaft geltende Mindeststandards zwar in den 16 Ländergesetzen zum Teil recht ähnlich geregelt seien.
Jedoch seien die praktischen Ausführungen und Umsetzungen für die Inhaftierten oft selbst in verschiedenen Haftanstalten desselben Bundeslandes sehr unterschiedlich.
Verbesserungen und Vereinheitlichungen seien insbesondere nötig bei der Erstinformation über Rechte, Pflichten und Möglichkeiten in der Untersuchungshaft in Muttersprache, leichter Sprache oder Bildersprache. Auch müsse die Kommunikation der Inhaftierten mit Angehörigen, Partnern und Kindern gewährleistet bleiben. Weitere Forderungen in dem Beschluss betreffen den Zugang zu Rundfunk, Fernsehen und Presse sowie die Gewährleistung des Grundrechtes auf freie Religionsausübung.