Der vom Erzbistum Freiburg gekündigte Domkapellmeister Boris Böhmann geht gerichtlich gegen seine Kündigung vor. Böhmann werde gegen die erstinstanzliche Bestätigung der Kündigung durch das Arbeitsgericht Freiburg Berufung zum Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg einlegen, teilte sein Anwalt Knut Müller am Dienstag in München mit.
Die Urteilsgründe des Arbeitsgerichts Freiburg seien nicht überzeugend, sagte Müller. Er sehe daher gute Erfolgsaussichten, in der nächsten Instanz Recht zu erhalten. Ziel sei es, dass Böhmann wieder in seine Position als Domkapellmeister zurückkehrt. Zu den Urteilsgründen machte der Anwalt keine Angaben.
Das Erzbistum Freiburg hatte dem Kirchenmusiker und Leiter der Domsingschule zum 28. Februar 2025 gekündigt. Hintergrund sind jahrelange Differenzen. Nach Protestaktionen in mehreren Gottesdiensten an Weihnachten stellte die Bistumsleitung Böhmann am 30. Dezember mit sofortiger Wirkung frei.
Laut Müller ist mit einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts frühestens im Sommer zu rechnen. Das Gericht wird vorher auch die Argumente des Erzbistums einholen.